Grüne Vereinbarungen & Kartellverbot
Nachhaltigkeitskooperationen und Kartellrecht - (K)ein Zielkonflikt
Kein Freibrief für Nachhaltigkeitsvereinbarungen
Dr. Daniel Dohrn, Dars H. Ferber
Nachhaltiges Wirtschaften ist alternativlos: Die EU will mit ihrem Green Deal bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität erreichen. Effektiv sind Nachhaltigkeitsinitiativen insbesondere dann, wenn sie in einer Branche breite Akzeptanz finden. Dazu müssen Unternehmen, die mitunter im Wettbewerb stehen, zusammenarbeiten und einheitliche Standards festlegen. Das wirft kartellrechtliche Fragen auf: Wie eng dürfen Wettbewerber im Bereich der Nachhaltigkeit kooperieren? Wann sind die roten Linien überschritten? Dieser Beitrag befasst sich mit den wichtigsten kartellrechtlichen Leitplanken anhand der Vorgaben der EU-Kommission sowie nationaler Kartellbehörden und wirft mittels kurzer Fallbeispiele einen praxisnahen Blick auf die wichtigsten Compliance-Fragen im Bereich der Nachhaltigkeitskooperationen.
Im Jahr 2021 verhängte die EU-Kommission gegen fünf Automobilhersteller ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 875 Millionen Euro. Sie hatten gemeinsam die Größe von AdBlue-Tanks und ein gemeinsames Verständnis zum erwartenden AdBlue-Verbrauch festgelegt und damit die technischen Parameter einer Technologie abgesprochen, mit der sich schädliche Emissionen über die Vorgaben der EU-Abgasnormen hinaus reduzieren ließen. Nach Ansicht der EU-Kommission stellte das eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung dar, weil die Hersteller es unterlassen hatten, unabhängig voneinander das volle Potenzial dieser Technologie zu nutzen.
Das Beispiel verdeutlicht, dass die Koordinierung von Technik-, Umwelt- oder sonstigen Nachhaltigkeitsstandards den Wettbewerb genauso beeinträchtigen können wie Preis- und Marktabsprachen. Das deutsche und europäische Kartellverbot im Sinne des § 1 GWB/Art. 101 Abs. 1 AEUV schützt nämlich nicht nur den Preis-, sondern auch den Technologie- und Innovationswettbewerb. Zudem achten Kunden bei der Auswahl von Produkten und Dienstleistungen mittlerweile verstärkt auf Nachhaltigkeitsfaktoren – letztere sind folglich ein wichtiger Differenzierungs- und Wettbewerbsparameter.
Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2024, Seite 75 bis 82) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.
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