Utility-Token im Finanzierungsprozess


Governance von Utility-Token bei Unternehmensfinanzierungen
Risiken und Chancen einer neuen Art der Unternehmensfinanzierung



Prof. Dr. Jörg Richard, Prof. Dr. Stefan Behringer, Dr. Adrian Plüss

Unternehmensfinanzierung sollte neben traditionellen auch innovative Finanzierungsformen berücksichtigen. Im Rahmen der Digitalisierung und dezentralen Finanzierung entwickeln sich innovative Finanzierungsquellen, die bereits heute einen Milliardenmarkt repräsentieren. Eine Chance ist die Emission von Utility-Token, die – neben Anzahlung und Crowdfunding – gezielt zur Vorfinanzierung von Produkten eingesetzt werden können. Risiken können allerdings für Käufer dieser Utility-Token entstehen. Für Unternehmen, die Utility-Token emittieren, entsteht zudem die Gefahr, von der teilweise schlechten Reputation der Krypto-Assets in Mitleidenschaft gezogen zu werden.

Bereits heute haben Utility-Token eine hohe gesamtwirtschaftliche Bedeutung. Laut der Webseite CoinMarketCap gibt es eine große Zahl von digitalen Vermögensgegenständen: Der Markt ist mit aktuell über zwei Millionen Kryptowerten auf über 600 Kryptobörsen und einer Marktkapitalisierung von insgesamt über eine Billion US-Dollar vielfältig, aber gleichzeitig sehr unübersichtlich. Dabei gibt es verschiedene Kryptowerte, für die die Regulierungen teilweise stark voneinander abweichen. Daher ist es wichtig, klare Definitionen der einzelnen Token-Arten zu haben.

Was ein Utility-Token genau ist, ist umstritten. Das Einzige, was allgemein in Literatur und Praxis geteilt wird, ist, dass Utility-Token zu den Kryptowerten gehören. Kryptowerte basieren auf der Blockchain und sind Formen der dezentralisierten Finanzierung. Der Token (übersetzbar als Gutschein oder Jeton) ist eine Folge von Zeichen, die eindeutig einen Wert repräsentiert. Digitale Abbildungen (Token) von Kryptowerten können zum Beispiel an Börsen gehandelt werden. Bei Utility-Token ist der Wert ein Nutzen.


Dieser Beitrag aus der Zeitschrift Risk, Fraud & Compliance (ZRFC) (Ausgabe 2, 2024, Seite 63 bis 70) wurde von der Redaktion von Compliance-Magazin.de gekürzt.
In voller Länge können Sie ihn und weitere hier nicht veröffentliche Artikel im ZRFC lesen.


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