MiFID I-Repetitorium: Verbesserter Anlegerschutz

Eine der wesentlichen Neuerungen der MiFID ist die Einführung von Wohlverhaltensregeln
MiFID – EU-Regelung zur Stärkung des europäischen Finanzmarktes

(27.04.07) - Die neue EU-Regelung MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) für Europas Wertpapierdienstleister wirft ihre Schatten voraus. Mit der Richtlinie werden eine Erhöhung der Markttransparenz, eine Stärkung des Wettbewerbs unter den Anbietern von Wertpapierdienstleistungen sowie die Verbesserung des Anlegerschutzes angestrebt. Am 1.11.2007, in sechs Monaten bereits, treten diese strengeren Regeln für Banken, Vermögensberater, Wertpapierdienstleistungsunternehmen in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht hätte in jedem EU-Land bis zum 31.1.2007 erfolgen müssen.

Ein Großteil der EU-Mitgliedsländer, darunter auch Österreich und Deutschland, ließ bereits im Vorfeld verlauten, dass die nationale Gesetzgebung bis dahin nicht abgeschlossen sein wird. In Deutschland wurde der Weg für MiFID frei, nach der 2./3. Lesung des Finanzmarktrichtlinienumsetzungsgesetzes (FRUG), die am 29.03.2007, stattfand,

Da die MiFID-Richtlinie spät erst nationales Recht umgesetzt worden ist, dürfte den Betroffenen zwischen Gesetzwerdung und In-Kraft-Treten der MiFID-Richtline nicht sehr viel Zeit bleiben.

Harmonisierung und Vereinheitlichung
MiFID ist ein weiteres Element der EU zur Stärkung des europäischen Finanzmarktes. Ziel ist es, die für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen geltenden Bestimmungen zu harmonisieren und einen einheitlichen Gesetzesrahmen zu schaffen, der es EU-Bürgern ermöglicht, Wertpapierdienstleistungen in allen Mitgliedsstaaten in vergleichbarer Form nachfragen zu können. Für Unternehmen wird die grenzüberschreitende Erbringung von Wertpapierdienstleistungen durch den so genannten "Europapass" nachhaltig erleichtert. Gottwald Kranebitter, Partner der KPMG in Wien: "Für den Anleger heißt MIFID, dass er verschiedene Anbietern europaweit objektiv vergleichen kann und darüber hinaus von verbesserten Anlegerschutz-Bestimmungen profitiert."

Eine der wesentlichen Neuerungen der MiFID ist die Einführung von Wohlverhaltensregeln, die u.a. die Pflicht der Kundeneinstufung durch die Institute in "Geeignete Gegenparteien", "Professionelle Kunden" sowie "Kleinanleger" vorschreiben. Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Verpflichtung zur kundengünstigsten Ausführung von Wertpapierorders ("Best Execution") sowie detaillierte Informationspflichten zu den entstehenden Kosten (Gesamtpreis; mögliche Kosten, die nicht über die Wertpapierfima bezahlt werden; getrennte Anführung der Provisionen, etc.). Anreize (Inducements) wie Gebühren, Provisionen und nicht in Geld angebotene Zuwendungen sind in Zukunft für Wertpapierfirmen und Kreditinstitute nur noch unter bestimmten, klar definierten Voraussetzungen erlaubt und dem Kunden zur Kenntnis zu bringen. Die MiFID regelt ebenso die Behandlung von Interessenskonflikten, das Beschwerdemanagement, Compliance/Risikomanagement und Innenrevision sowie Dokumentation, Meldepflichten und Transparenz bei außerbörslichen Aktiengeschäften.

Wer ist betroffen?
Die MiFID richtet sich an Wertpapierfirmen, die Wertpapierdienstleistungen für Dritte erbringen und/oder Anlagetätigkeiten ausüben sowie an Marktbetreiber, die geregelte Märkte betreiben und/oder verwalten. Teile der MiFID gelten auch für Kreditinstitute, wenn sie Wertpapierdienstleistungen erbringen und/oder Anlagetätigkeiten ausüben. Von der MiFID erfasst sind: Anlageberatung; Annahme und Übermittlung von Aufträgen, die ein oder mehrere Finanzinstrumente zum Gegenstand haben; Ausführung von Aufträgen im Namen der Kunden; Handel auf eigene Rechnung; Portfolioverwaltung; Übernahme der Emission von Finanzinstrumenten und/oder Platzierung von Finanzinstrumenten mit/ohne fester Übernahmeverpflichtung; Betrieb eines multilateralen Handelssystems (MTF).

Von den Regelungen der MiFID werden sämtliche Abteilungen der Banken erfasst, die in Beziehung zum Wertpapiergeschäft stehen: Privat- und Firmenkundengeschäft, Vermögensverwaltung, institutionelles Kundengeschäft, Vertrieb und Marketing, Handel und Abwicklung, IT, Meldewesen, Dokumentation, Recht und Interne Revision.

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(KPMG: ra)


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