MiFID I-Repetitorium: Starttermin unter Druck
MiFID: Provisions(ausnahme)regelungen machen den Topentscheidern Kopfzerbrechen
Für Wertpapierdienstleister empfiehlt es sich, die bislang erarbeiteten Ergebnisse im Rahmen eines MiFID-Audits überprüfen zu lassen
(09.03.07) - Die Kreditinstitute in Deutschland haben Nachholbedarf bei der Umsetzung der europäischen Richtlinie Markets in Financial Instruments Directive (MiFID). Das EU-Gesetz regelt für die gesamte Europäische Union den Anlegerschutz und das Kapitalrecht neu. Viele der bisher erarbeiteten Konzeptionen weisen jedoch Lücken auf und werden so den Anforderungen der Brüsseler Finanzwächter nicht gerecht. Den Banken und Wertpapierinstituten bleibt für Korrekturen nicht mehr viel Zeit.
Der Grund ist die Verschiebung des Abschlusses des Gesetzgebungsverfahrens zur MiFID-Umsetzung von ursprünglich Januar auf inzwischen Mai dieses Jahres durch die Bundesregierung. Damit verzögert sich der Starttermin für die Finanzdienstleister, ihre Systeme gesetzeskonform umzustellen. Denn der endgültige Umsetzungstermin war von der EU-Kommission zuvor verbindlich auf den 1. November 2007 festgesetzt worden. Bei verspäteter Umsetzung drohen aufsichtsrechtliche Konsequenzen und schlimmstenfalls zivilrechtliche Haftungsansprüche. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Markteinschätzung der Unternehmensberatung Steria Mummert Consulting.
Insbesondere die neuen Provisions(ausnahme)regelungen machen den Topentscheidern Kopfzerbrechen. Denn die Annahme von Anreizzahlungen ist nach dem EU-Gesetz grundsätzlich unzulässig. Die Kreditinstitute dürfen künftig nur noch Zahlungen der Verbraucher annehmen, die von ihnen schriftlich bewilligt wurden. Die Provision muss dabei ausschließlich darauf abzielen, dass sich die Qualität der erbrachten Dienstleistungen dadurch verbessert. Die Finanzdienstleister arbeiten daher entsprechende Verträge aus. Darüber hinaus sind die Institute dazu angehalten, Grundsätze für die Ausführungen von Aufträgen, die so genannte Best Execution Policy, festzulegen. Dazu gehört beispielsweise eine Dokumentation der Handelsplätze, an denen Aufträge ausgeführt werden.
Um die MiFID fristgerecht zum 1. November 2007 umzusetzen, bedarf es aus Sicht der Unternehmensberatung Steria Mummert Consulting in vielen Häusern noch erheblicher Anstrengungen. Für Wertpapierdienstleister empfiehlt es sich deshalb, die bislang erarbeiteten Ergebnisse im Rahmen eines sogenannten MiFID-Audits überprüfen zu lassen. "Dieses Vorgehen legt die Lücken in den Konzeptionen offen. Zudem kann der erforderliche Arbeitsaufwand exakter abgeschätzt und die Projektorganisation auf MiFID-Tauglichkeit überprüft werden", so Helmut Hentze, MiFID-Experte von Steria Mummert Consulting. Die Ergebnisse schaffen den Finanzdienstleistern zudem zusätzliche Sicherheit und können als Basis für die Folge-Aktivitäten genutzt werden.
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