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Jugendschutzkonzepte im Internet


Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) wird mit Sicherheit kommen, auch wenn sich inhaltlich noch vieles ändern kann
Kinkon GmbH und die Prof. Dr. Holzhauser Gruppe bieten gemeinsames Beratungspaket zum JMStV


(05.01.11) - Die Debatte über den in der Ratifizierung durch die Landesparlamente befindlichen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) beschäftigt derzeit die Presse, die Blogsphäre und die Anbieter von Internetzugängen und Internetinhalten.

Mit dem Ziel, Sicherheit für Kinder im Internet herzustellen, sollen Anbieter von Internetzugängen und -inhalten verpflichtet werden, Maßnahmen zur Filterung und Kennzeichnung vorzunehmen. So ist geplant, dass Anbieter von Internetzugängen ihren Nutzern zukünftig ein Angebot für eine Kindersicherung unterbreiten müssen. Außerdem sollen Inhalteanbieter ihre Webseiten zukünftig kennzeichnen müssen, wenn sie Inhalte für Kinder in ihrem Angebot führen, die möglicherweise entwicklungsbeeinträchtigend sein könnten. Diese Inhalte müssen Anbieter entsprechend mit einer Altersfreigabe versehen.

Nachdem die Landesregierung Nordrhein-Westfalen diesen Monat gegen die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) gestimmt hat, steht der 1. Januar 2011 als geplanter Starttermin in Frage und der JMStV wird neu diskutiert. Dennoch werden die Sorgenfalten bei den Vertretern aller Fachdisziplinen aus Politik, Verbänden, Organisationen sowie der Internetindustrie, insbesondere der Zugangs- und Inhalteanbieter, der Internet Service Provider sowie der Technologieanbieter, die in dieses komplexe Thema involviert sind, immer tiefer.

"Die Komplexität liegt in erster Linie an den drei Fachgebieten, die dieses Thema massiv beeinflussen. Da sind die juristischen Anforderungen aus dem JMStV, da gibt es die Anforderungen an Zugangs- und Content-Anbieter im Internet sowie die Lösungsansätze, die bereits heute browserunabhängig für diese Problemkreise auf dem Markt angeboten werden“, erläutert Peter K. Sanner, Geschäftsführer der Kinkon GmbH.

Um Orientierung zu bieten, aufzuklären und eine gute Vorbereitung zu ermöglichen, haben die Kinkon GmbH als Anbieterin für Browser-unabhängige Jugendschutzkonzepte im Internet und die Prof. Dr. Holzhauser Gruppe mit ihrer juristischen Medienkompetenz und ihrer Beratungskompetenz im Bereich der Zugangsanbieter und Internet Service Provider ein gemeinsames Beratungsangebot zum JMStV geschaffen.

Es umfasst einen Workshop zum Thema Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) und zu dessen juristischen Anforderungen sowie zur operativen Umsetzung für diverse Zielgruppen mit dem Schwerpunkt der Zugangs- und Inhalteanbieter im Internet.

Ebenso erhalten Verbände, Interessenvertretungen, politische Parteien, Unternehmen, Verlage, Blogger und andere Interessierte in diesem Workshop die Möglichkeit, sich über den Inhalt und die möglichen Konsequenzen des JMStV fachlich zu informieren. In einem nächsten Schritt lassen sich die notwendigen Maßnahmen durch technische Methoden wie Klassifizierung, Überwachung und Kennzeichnung von Drittinhalten kosteneffizient umsetzen.

"Der JMStV wird mit Sicherheit kommen, auch wenn sich inhaltlich noch vieles ändern kann", so Sanner. "Durch das gemeinsame Beratungsangebot der Kinkon GmbH und der Prof. Dr. Holzhauser Gruppe zum Thema Jugendschutzmedien-Staatsvertrag können sich Unternehmen informieren und effektiv rechtzeitig ohne Schaden auf den JMStV vorbereiten." (Kinkon: ra)

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