Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Datenschutz-Nachweis von De-Mail-Diensten


De-Mail: Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht Kriterienkatalog
Kriterienkatalog soll Planungssicherheit für die Anbieter von De-Mail-Diensten bieten und dient als Grundlage für die notwendigen Prüfgutachten für die Zertifizierung

(25.01.11) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) einen vorläufigen Kriterienkatalog für den Datenschutz-Nachweis von De-Mail-Diensten. Im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens haben De-Mail-Diensteanbieter nachzuweisen, dass die durch sie angebotenen Dienste hohe Anforderungen an die Sicherheit und den Datenschutz erfüllen.

Der Kriterienkatalog soll Planungssicherheit für die Anbieter von De-Mail-Diensten bieten und dient als Grundlage für die notwendigen Prüfgutachten für die Zertifizierung.

Dieser Katalog mit den De-Mail-spezifischen Anforderungen für den Datenschutznachweis

>> bietet Gutachtern im Rahmen des Prozesses der Zertifikatsvergabe ein auf den De-Mail-Dienst zugeschnittenes Anforderungsprofil,

>> dient als Grundlage für die Beauftragung entsprechender Prüfstellen und
>> schafft Transparenz über die wesentlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen, die alle De-Mail-Anbieter erfüllen müssen.

Der Kriterienkatalog basiert auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung von De-Mail-Diensten. Er soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens finalisiert werden.

Kriterienkatalog von De-Mail-Diensten (externer Link)
(BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen