Datenschutz-Nachweis von De-Mail-Diensten
De-Mail: Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht Kriterienkatalog
Kriterienkatalog soll Planungssicherheit für die Anbieter von De-Mail-Diensten bieten und dient als Grundlage für die notwendigen Prüfgutachten für die Zertifizierung
(25.01.11) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) einen vorläufigen Kriterienkatalog für den Datenschutz-Nachweis von De-Mail-Diensten. Im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens haben De-Mail-Diensteanbieter nachzuweisen, dass die durch sie angebotenen Dienste hohe Anforderungen an die Sicherheit und den Datenschutz erfüllen.
Der Kriterienkatalog soll Planungssicherheit für die Anbieter von De-Mail-Diensten bieten und dient als Grundlage für die notwendigen Prüfgutachten für die Zertifizierung.
Dieser Katalog mit den De-Mail-spezifischen Anforderungen für den Datenschutznachweis
>> bietet Gutachtern im Rahmen des Prozesses der Zertifikatsvergabe ein auf den De-Mail-Dienst zugeschnittenes Anforderungsprofil,
>> dient als Grundlage für die Beauftragung entsprechender Prüfstellen und
>> schafft Transparenz über die wesentlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen, die alle De-Mail-Anbieter erfüllen müssen.
Der Kriterienkatalog basiert auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung von De-Mail-Diensten. Er soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens finalisiert werden.
Kriterienkatalog von De-Mail-Diensten (externer Link)
(BfDI: ra)
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