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Datenschutz-Nachweis von De-Mail-Diensten


De-Mail: Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht Kriterienkatalog
Kriterienkatalog soll Planungssicherheit für die Anbieter von De-Mail-Diensten bieten und dient als Grundlage für die notwendigen Prüfgutachten für die Zertifizierung

(25.01.11) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) einen vorläufigen Kriterienkatalog für den Datenschutz-Nachweis von De-Mail-Diensten. Im Rahmen eines Akkreditierungsverfahrens haben De-Mail-Diensteanbieter nachzuweisen, dass die durch sie angebotenen Dienste hohe Anforderungen an die Sicherheit und den Datenschutz erfüllen.

Der Kriterienkatalog soll Planungssicherheit für die Anbieter von De-Mail-Diensten bieten und dient als Grundlage für die notwendigen Prüfgutachten für die Zertifizierung.

Dieser Katalog mit den De-Mail-spezifischen Anforderungen für den Datenschutznachweis

>> bietet Gutachtern im Rahmen des Prozesses der Zertifikatsvergabe ein auf den De-Mail-Dienst zugeschnittenes Anforderungsprofil,

>> dient als Grundlage für die Beauftragung entsprechender Prüfstellen und
>> schafft Transparenz über die wesentlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen, die alle De-Mail-Anbieter erfüllen müssen.

Der Kriterienkatalog basiert auf dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Regelung von De-Mail-Diensten. Er soll nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens finalisiert werden.

Kriterienkatalog von De-Mail-Diensten (externer Link)
(BfDI: ra)


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