BfDI: Datenschutz gegen Kinderschutz?
Sowohl das Datenschutzrecht als auch das Polizei- und Sozialrecht enthalten Vorschriften, nach denen Daten zwischen Behörden ausgetauscht werden können oder sogar müssen
Peter Schaar: "Wie so häufig erweist sich, dass der Datenschutz abseits der Fakten- und Rechtslage an den Pranger gestellt wird"
(02.05.11) - Immer wieder liest man, der Datenschutz verhindere die wirksame Bekämpfung der Kriminalität, insbesondere wenn Kinder vor Pädophilen oder anderen Sexualtätern geschützt werden müssten. Dieser Eindruck wurde auch geschürt, als kürzlich ein ehemaliger Jungendbetreuer mehrerer Morde und anderer Verbrechen an Kindern und Jugendlichen überführt wurde.
Peter Schaar Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) kommentiert die Äußerungen von Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft.
Lesen Sie den vollständigen Beitrag im Datenschutzforum - Peter Schaar. Der Blog (externer Link)
(BfDI: ra)
Meldungen: Datenschutz und Compliance
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Pilotprojekt KI-Reallabor
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.
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Zentrale Säule demokratischer Mitgestaltung
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, warnt vor einer möglichen Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Sie empfiehlt die konsequente Weiterentwicklung des IFG zu einem echten Transparenzgesetz. Im Zuge der aktuellen Verhandlungen von CDU/CSU und SPD zur Bildung einer Koalition für die 21. Wahlperiode wird öffentlich debattiert, das IFG abzuschaffen.
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Datensicherheit darf Innovationen nicht behindern
"Datenschutzbeauftragte auf Zukunftskurs" - so lautete das Motto des 3. Datenschutztags Hessen & Rheinland-Pfalz, zu dem mehr als 200 behördliche, kommunale und betriebliche Datenschutzbeauftragte in Frankfurt am Main zusammenkamen. Gemeinsam eingeladen hatten der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) Prof. Dr. Dieter Kugelmann und der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) Prof. Dr. Alexander Roßnagel.
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BfDI kann Einsichtsrechte einklagen
Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat vor dem Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Bundesnachrichtendienst (BND) zur Durchsetzung seiner Kontrollbefugnisse erhoben. Dem BfDI wird vom BND die Einsicht in Unterlagen verwehrt, die dem Einsichtsrecht des BfDI zur Durchführung seiner Kontrolle unterliegen und für diese unbedingt notwendig sind. Dieses Vorgehen hatte der BfDI zuvor erfolglos beanstandet.
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Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert
Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.