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Datenschutz-Folgenabschätzung und RFID


RFID mit Datenschutz: Selbstverpflichtung der Industrie
Regelwerk für den Einsatz von RFID-Anwendungen und deren Auswirkung auf den Datenschutz

(28.04.11) - Mit der Unterzeichnung des Regelungsrahmens zur Datenschutz-Folgenabschätzung (Privacy Impact Assessment, PIA) bei RFID-Anwendungen durch EU-Kommissarin Neelie Kroes am 6. April 2011 gibt es erstmals ein Regelwerk für den Einsatz von RFID-Anwendungen und deren Auswirkung auf den Datenschutz. Das Werk wurde durch RFID-Lösungsanbieter,
-Anwenderunternehmen, der GS1 und Datenschützern erarbeitet.

Auf Basis dieses Regelwerks verpflichten sich die Unternehmen, die RFID-Anwendungen so einzusetzen, dass der Datenschutz gewährleistet ist. Dazu werden die Datenschutzbehörden vor der Inbetriebnahme einer neuen Anwendung informiert.

Der Bundeverband IT-Mittelstand BITMi e.V. unterstützt die Regelungen, da sie zu Transparenz und Verlässlichkeit führen und Vertrauen beim Verbraucher aufbaut. "Unsere Mitgliedsunternehmen, die vorwiegend bei Kunden komplette RFID-Lösungen einführen, werden ihre Kunden entsprechend beraten und auf die Einhaltung der PIA-Regelungen hinwirken", sagte RFID-Fachgruppensprecher Harald Dittmar. "Außerdem werden wir insbesondere darauf achten, dass die Ausführung mittelstandfreundlich, also bürokratiearm bleibt", so Dittmar weiter.

Für die Darstellung des Datenschutzes, melden Unternehmen zukünftig eine Datenschutz-Folgenabschätzung (PIA), die aus vier Schwerpunkten besteht:

• Beschreibung der RFID-Anwendung;
• Feststellung möglicher Risiken für den Datenschutz sowie Ausmaß und Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens;
• Festlegung laufender und geplanter Kontrollen, um diesen Risiken entgegenzuwirken;
• Dokumentation der Ergebnisse dieser Analysen.

Um die einzelnen Meldungen und das Prozedere so einfach wie möglich zu gestalten, sind sogenannte Templates in der Diskussion, die aus Sicht des BITMi für die Einfachheit eine Grundvoraussetzung sind.

RFID (Radio Frequency Identification), als eine sehr effiziente Identifizierungstechnologie, ermöglicht die Vereinfachung der Datenrückmeldung und -erfassung von Produkten um z.B. aktuelle Bestände im Lager oder Verkaufsregal und damit für die Kunden immer die richtigen Angebote zu haben, aber auch die Vereinfachung von Bezahlvorgängen .

Bisher sind Bedenken zum Datenschutz eines der Haupthemmnisse, warum RFID noch nicht flächendeckend eingeführt ist.

Im Rahmen der bereits laufenden RFID-Projekte wie z.B. bei dem mittelständischen Bekleidungskonfektionierer Wizard aus Hamburg wurden bereits die datenschutzrelevanten Punkte diskutiert und ausgeräumt. (BITMi: ra)

BITMi: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

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