Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten


SWIFT-Abkommen: Europäische Datenschutzbeauftragte setzen sich für besseren Datenschutz ein
Das SWIFT-Abkommen erlaubt die Übermittlung von Informationen zu grenzüberschreitenden Überweisungen an die US-Behörden

(28.06.11) - Die europäischen Datenschutzbeauftragten haben sich gegenüber der US-Regierung in einem gemeinsamen Schreiben für einen besseren Datenschutz nach dem Terrorist Finance Tracking Program (TFTP) eingesetzt, bei dem US-Behörden Zugriff auf weltweite Finanzdaten des Zahlungsnetzwerkes SWIFT erhalten (sogenanntes SWIFT-Abkommen).

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar erklärt dazu: "Leider ist immer noch nicht gewährleistet, dass jeder EU-Bürger ohne Verzögerung erfährt, ob und in welchem Umfang persönliche Daten durch die US-Behörden verarbeitet wurden. Zusammen mit den Datenschutzbeauftragten der EU-Länder setze ich mich dafür ein, dass die im SWIFT-Abkommen enthaltenen Rechte auf Auskunft sowie Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten mit Leben gefüllt werden."

Die in der Artikel 29-Gruppe versammelten Datenschutzbeauftragten haben einen Zehn-Punkte-Katalog an das zuständige US-Finanzministerium gesandt. Darin werden Fragen zu Verfahren und Umfang der Rechte der Betroffenen aufgegriffen, die sich in der Praxis ergeben haben und die bislang eine Durchsetzung der Rechte der Betroffenen gegenüber den US-Behörden erschweren.

Das SWIFT-Abkommen erlaubt die Übermittlung von Informationen zu grenzüberschreitenden Überweisungen an die US-Behörden. Dort werden die Bankdaten zum Zweck der Terrorismusbekämpfung ausgewertet. Allen Unionsbürgern stehen nach Artikel 15 ein Auskunftsrecht und nach Artikel 16 Rechte zur Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten zu. Bereits im März 2011 hatte der Bericht der Gemeinsamen Kontrollinstanz von Europol massive Defizite bei der Umsetzung des SWIFT-Abkommens offenbart. Europol ist nach dem Abkommen verpflichtet, alle US-Ersuchen auf die Beachtung dieser Beschränkungen und damit auf die Erforderlichkeit der Datenübermittlung zu überprüfen. (BfDI: ra)


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen