Arbeitsrecht und Datenschutz
Bundesdatenschützer Peter Schaar kommentiert die geplanten Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz im Bundesdatenschutzgesetz
"Die zentrale Vorschrift des Gesetzentwurfs zur Datenverarbeitung und -nutzung im Beschäftigungsverhältnis liefert allen Beteiligten eher Steine als Brot"
(15.06.10) - Mit den geplanten Regelungen zur Reform des Reform des Arbeitnehmerdatenschutzes setzt sich der Blog des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, auseinander. Unter dem Titel "Beschäftigtendatenschutz: Was lange währt, sollte doch eigentlich gut werden!".
Anlass ist ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI), der dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) an Stelle des erst im letzten Jahr eingefügten § 32 nun ein Unterkapitel (§ 32 a bis n) hinzufügt.
Peter Schaar kommentiert: "Auch wenn die Tatsache, dass das BMI hier mit einem Referentenentwurf an die Öffentlichkeit getreten ist, an sich positiv bewertet werden kann, stellt sich doch bei der Lektüre der Vorschriften und ihrer Begründungen an manchen Stellen ein erhebliches Missbehagen ein. Dies beginnt schon bei dem neuen § 32a, der die Datenerhebung vor Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses regeln soll."
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