Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht angemahnt


Peter Schaar kommentiert Bericht der EU-Grundrechte-Agentur: Für besseren Datenschutz bei Polizei und Justiz in Europa
Die Europäische Grundrechte-Agentur kritisiert, dass die Datenschutzbehörden auch in Deutschland nur eingeschränkte Einwirkungs- und Sanktionsmöglichkeiten haben


(17.05.10) - In ihrem Bericht bezeichnet die Europäische Grundrechte-Agentur den Datenschutz im Bereich der Zusammenarbeit von Polizeien und Strafverfolgungsbehörden in Europa als unzureichend.

Dazu erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar:

"Entsprechend der Verankerung des Datenschutzes in der Grundrechte-Charta der EU sowie dessen Hervorhebung im Lissabonner Vertrag müssen diese Defizite auch im Bereich der Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden beseitigt werden.

Während die Sicherheitsbehörden immer mehr persönliche Daten grenzüberschreitend austauschen, ist das dabei einzuhaltende Datenschutzniveau immer noch unzureichend. Insbesondere lassen die bisherigen europäischen Regelungen die Datenverarbeitung auf nationaler Ebene unberührt und sehen keine gleichen Rechte für die Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Sicherheitsbehörden vor.

Die Europäische Grundrechte-Agentur kritisiert, dass die Datenschutzbehörden in einer Reihe von Mitgliedstaaten - auch in Deutschland - nur eingeschränkte Einwirkungs- und Sanktionsmöglichkeiten haben und die von der EU-Datenschutzrichtlinie verlangte völlige Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht nicht in ausreichender Weise gegeben ist.

Die Europäische Grundrechte-Agentur ist nach dem Europäischen Gerichtshof die zweite europäische Institution, die innerhalb kurzer Zeit eine stärkere Stellung der Datenschutzbehörden anmahnt und deren unzureichende Unabhängigkeit bemängelt. Bund und Länder sind daher dringend aufgefordert, unverzüglich die notwendigen gesetzgeberischen Schritte für eine wirklich unabhängige Datenschutzkontrolle in Deutschland einzuleiten."

Den Datenschutzbericht der Europäischen Grundrechte-Agentur (FRA) können Sie einsehen unter http://www.fra.europa.eu
(BfDI: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen