Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

"Quick Freeze" statt Vorratsspeicherung


Peter Schaar für Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten
Bei "Quick Freeze" handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren um Telekommunikationsdaten zu sichern


(18.06.10) - Bei einer Veranstaltung des Verbands der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) sprach sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, erneut für den Verzicht auf die Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten aus.

Schaar sagte: "Eine sinnvolle Alternative zur Vorratsdatenspeicherung ist das 'Quick Freeze'-Verfahren, das sich in anderen Staaten, etwa in den USA, seit Jahren bewährt hat. Bei der vom Bundesverfassungsgericht kürzlich gestoppten Vorratsdatenspeicherung werden ganz überwiegend Daten von unschuldigen Bürgern gespeichert.

Aus ihnen lässt sich ein nahezu vollständiges Profil von Kommunikationsbeziehungen der gesamten Bevölkerung gewinnen. Dabei gibt es Maßnahmen, die zu wesentlich geringeren Eingriffen in den Datenschutz und in das Telekommunikationsgeheimnis führen und zugleich eine effektive Strafverfolgung gewährleisten."

Von der Bundesregierung erwartet der Bundesdatenschutzbeauftragte, dass sie sich im Zuge der anstehenden Überprüfung der europäischen Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie verstärkt für Alternativen einsetzt, die deutlich datenschutzfreundlicher sind.

Bei "Quick Freeze" handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren um Telekommunikationsdaten zu sichern, die im Rahmen der Strafverfolgung, bei Urheberrechtsverstößen oder zur Gefahrenabwehr erforderlich sind.

In der ersten Stufe werden die Anbieter von Telekommunikationsdiensten verpflichtet, bestimmte, in der Anordnung näher benannte Verkehrsdaten nicht zu löschen. Dies können etwa die Daten eines Netzknotens, von dem aus Hacker-Angriffe erfolgt sind, oder Daten einer bestimmten Person, die einer Straftat verdächtig ist, sein.

Innerhalb einer vorgegebenen Frist (in den USA handelt es sich dabei um einen Monat, wobei die Frist auf Antrag um einen weiteren Monat verlängert werden kann) müssen die Ermittlungsbehörden den Nachweis erbringen, dass ihnen die vorgehaltenen Daten nach den gesetzlichen Vorgaben in einem Ermittlungsverfahren übermittelt werden müssen. Diese Auskunft bedarf einer richterlichen Genehmigung. Sofern innerhalb der Frist keine entsprechende Anordnung ergeht, sind die Daten zu löschen. (BfDI: ra)

Lesen Sie mehr zum Thema "Vorratsdatenspeicherung" (externer Link)


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen