Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Datenschutz bei der Elektromobilität


Peter Schaar zum Thema Elektromobilität: "Die neu entstehende Infrastruktur aus Ladesäulen, die Anbindung an intelligente Stromnetze sowie an elektronische Kommunikationsdienste darf nicht zu einer Kontrolle des Fahrverhaltens der Nutzer von Elektromobilen führen"
Die Datenschutzbeauftragten würden an den entsprechenden Modellprojekten bisher nicht beteiligt


(20.05.11) - Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), erkennt Gefahren, die für den Datenschutz von der Elektromobilität ausgehen können. Anlässlich der Veröffentlichung des zweiten Berichtes der Nationalen Plattform Elektromobilität fordert Schaar, Aspekte des Datenschutzes bei der Elektromobilität frühzeitig zu berücksichtigen.

Peter Schaar mahnte an: "Die neu entstehende Infrastruktur aus Ladesäulen, die Anbindung an intelligente Stromnetze sowie an elektronische Kommunikationsdienste darf nicht zu einer Kontrolle des Fahrverhaltens der Nutzer von Elektromobilen führen. So sehr ich auch nachhaltige Mobilitätskonzepte begrüße, dürfen über den Umweg Elektromobilität keine umfangreichen Bewegungsbilder der Nutzer entstehen, aus denen sich Rückschlüsse auf Gewohnheiten und Aufenthaltsorte der Betroffenen ziehen lassen. Durch frühzeitige Berücksichtigung von Datenschutzbelangen können umweltfreundliche Mobilitätskonzepte ohne Abstriche am informationellen Selbstbestimmungsrecht realisiert werden."

Schaar fordert hinsichtlich der Abrechnung von Fahrstrom und der neuen Ladeinfrastruktur die Datensparsamkeit sowie die Möglichkeit zur anonymen Inanspruchnahme von Elektrofahrzeugen zu berücksichtigen. Auch die Datensicherheit müsse gewährleistet werden, schließlich sollten die Elektromobile langfristig als Speicher für Strom dienen und mit den Energiesystemen in Haushalten vernetzt werden. Bedauerlicherweise, so Schaar, würden die Datenschutzbeauftragten an den entsprechenden Modellprojekten bisher nicht beteiligt.

Schaar signalisiert seine Bereitschaft, an der Entwicklung entsprechender Konzepte ergebnisorientiert und konstruktiv mitzuwirken. (BfDI: ra)

Lesen Sie auch:
Elektromobilität müsse Verbrauchern dienen


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Bekämpfung von Finanzkriminalität

    Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) wird ein Maßnahmenpaket zur Geldwäschebekämpfung geschnürt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass einige der Vorschriften datenschutz- und verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügen.

  • DSGVO zu einer effektiven Durchsetzung verhelfen

    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt, dass sich die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) für schnellere und transparentere Verfahren bei der Bearbeitung von grenzüberschreitenden Fällen aussprechen. Gerade bedeutende Fälle mit vielen Betroffenen oder weitreichenden Folgen für den Datenschutz müssen zeitnah entschieden werden.

  • Bekämpfung von Geldwäsche

    Im Finanzausschuss des deutschen Bundestages hat eine Anhörung zum Gesetzentwurf zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) stattgefunden. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine klaren Regeln vorgibt, unter welchen Bedingungen automatisierte Datenanalysen erfolgen dürfen.

  • Datentransfer in die USA

    Wer personenbezogene Daten in die USA übermitteln will, muss sich an das europäische Datenschutzrecht halten. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lässt einen Datentransfer in Drittländer nur unter bestimmten Bedingungen zu, um auch bei der Übermittlung und Weiterverarbeitung ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufrechtzuerhalten.

  • SIM-Swapping und Authentifizierung

    Es gibt immer wieder sog. SIM-Swapping-Fälle, in denen sich eine fremde Person in betrügerischer Weise die Kontrolle über eine Mobilfunknummern einer anderen Person verschafft.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen