Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Jobbörse der BA muss sicher werden


Peter Schaar: "Ich habe die BA aufgefordert, die noch nicht überprüften Arbeitgeber in der Jobbörse zu sperren. Dies hat die BA leider abgelehnt"
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit hatte die BA bereits vor mehr als einem Jahr auf das Missbrauchsrisiko der Jobbörse hingewiesen


(24.11.09) - Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, hält die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach wie vor für missbrauchsanfällig. Seinen Forderungen, die offensichtlichen Missstände unverzüglich abzustellen, sei die BA nur teilweise nachgekommen.

Peter Schaar sagte: "Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, dass die BA nach den aktuellen Missbrauchsfällen zugesagt hat, neue Arbeitgeber vor ihrer Registrierung in der Jobbörse zu überprüfen. Da die ebenfalls zugesagte spätere Überprüfung der 41.500 registrierten Arbeitgeber mehrere Monate in Anspruch nehmen wird, besteht aber weiterhin das Risiko, dass Arbeitssuchende auf unseriöse oder gar kriminelle Angebote hereinfallen und vermeintlichen Arbeitgebern ihre Bewerbungsunterlagen zuleiten. Ich habe deshalb die BA aufgefordert, die noch nicht überprüften Arbeitgeber in der Jobbörse zu sperren. Dies hat die BA leider abgelehnt. Ich werde darauf hinwirken, dass die BA ihre Position revidiert."

Schaar, dem bereits mehrere Beschwerden Betroffener vorliegen, hat zudem angeregt, dass die BA alle ihr bekannten Missbrauchsfälle der Jobbörse den zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörden anzeigt. Die Aufsichtsbehörden können so die Verwendung der sehr sensiblen Daten prüfen und gegebenenfalls ein Bußgeld verhängen. Zudem sollten alle Kunden der Jobbörse über die Datenmissbrauchsfälle unterrichtet und gebeten werden, der BA umgehend Anhaltspunkte mitzuteilen, die auf einen Missbrauch der Jobbörse hinweisen. So könnten unseriöse Arbeitgeber schneller erkannt und von der Teilnahme an der Jobbörse ausgeschlossen werden. Die BA hat zugesagt, diesen Forderungen zu entsprechen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit hatte die BA bereits vor mehr als einem Jahr auf das Missbrauchsrisiko der - im Prinzip sehr sinnvollen – Jobbörse hingewiesen, die der Online-Kontaktaufnahme zwischen Arbeitssuchenden und Arbeitgebern dient. Entgegen seinem Rat wurden von der BA aber keine ausreichenden Vorkehrungen getroffen, um den Datenmissbrauch zu verhindern.

Offensichtlich haben erst die Datenmissbrauchsfälle und die damit verbundenen öffentlichen Diskussionen die BA zum Umsteuern veranlasst. So ist kürzlich bekannt geworden, dass eine Berliner Firma für Personalvermittlung mehrere Tausend vermeintliche Stellenangebote aus unterschiedlichen Berufssparten allein mit dem Ziel eingestellt hat, dadurch an Bewerberdaten für Vermittlungsgeschäfte zu gelangen. (Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: ra)


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen