BvD warnt: Unternehmen müssen sich rechtzeitig auf neue Datenschutz-Regeln einstellen Veränderungen beim Datenschutz bergen viele Fallstricke
(20.04.16) - Unternehmen stehen durch die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ab 2018, durch das geplante Nachfolge-Abkommen zu "Safe Harbour" sowie u.a. durch das für Juni erwartete Urteil zur Speicherung von IP-Adressen vor großen Herausforderungen. "Die Entscheidungen bergen viele juristische und technische Fallstricke", sagte BvD-Vorstands-vorsitzender Thomas Spaeing.
Nach der neuen EU-DSGVO ist unmittelbar für weniger Betriebe die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vorgeschrieben wie bisher. "Aber auch für kleine und mittelständische Betriebe gelten die neuen Regeln", warnte Spaeing. Um drastischen Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden zu entgehen, empfiehlt er, sich von Datenschutzexperten beraten zu lassen. "Das kann auch ein Wettbewerbsvorteil sein", sagte Spaeing. "Denn Kunden wollen, dass ihre Daten bei Unternehmen und Partnern sicher sind."
Spaeing appellierte zugleich an die Bundesregierung, im Rahmen der Öffnungsklauseln in Deutschland die Berufung von Datenschutzbeauftragten gesetzlich wie bisher zu regeln. "Ohne das Know-how der Datenschutzexperten sind Gerichtsentscheidungen und neue Entwicklungen beim Datenschutz für viele Unternehmen und Ämter nicht zu bewältigen." Nur benannte Datenschutzbeauftragte könnten in Wirtschaft und Verwaltung Datenschutz und Datensicherheit auf dem aktuellen Stand gewährleisten. (BvD: ra)
BvD: Kontakt und Steckbrief
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Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.
Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.
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