Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Zweifel an der Rechtmäßigkeit bleiben


Facebooks neue Datenrichtlinie trat am 30.01.2015 in Kraft
Auf welcher Rechtsgrundlage räumen sich Facebook und seine angeschlossenen Unternehmen die in der Datenrichtlinie umfangreich benannten Übermittlungsbefugnisse ein?

(10.02.15) - Eine kritische Durchsicht der angekündigten Änderungen von Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinie von Facebook zum 30. Januar 2015 hat datenschutzrechtliche Zweifel an der Zulässigkeit des beschriebenen Umfangs und der Art der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten der Nutzer aufkommen lassen.

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) wird insbesondere klären, ob der in der Neuformulierung der Datenrichtlinie beschriebene Austausch personenbezogener Daten mit den als "Facebook-Unternehmen" bezeichneten Drittunternehmen (z.B. WhatsApp, Instagram, Atlas), vor allem unter Einbeziehung der von diesen Unternehmen verwendeten Datenschutzerklärungen, zulässig ist.

Der in der Datenrichtlinie beschriebene Umfang und die Art der Datenverarbeitung muss außerdem im Einklang mit den Prinzipien der Zweckbindung und Transparenz der Datenverarbeitung sowie der Datensparsamkeit und Datenvermeidung stehen. "Wir haben Facebook eine Reihe von Fragen gestellt, deren Beantwortung wir bis Ende Februar erwarten. Bis zu diesem Zeitpunkt planen wir keine rechtlichen Schritte, wir werden aber zeitnah, insbesondere in Abstimmung mit unseren Kollegen in den anderen EU-Mitgliedstaaten, das weitere Vorgehen abstimmen."

Insbesondere gilt es laut HmbBfDI) , Folgendes zu klären:
1. Auf welcher Rechtsgrundlage räumen sich Facebook und seine angeschlossenen Unternehmen die in der Datenrichtlinie umfangreich benannten Übermittlungsbefugnisse ein? Auf welcher Grundlage werden künftig die personenbezogenen Daten authentifizierter und nicht authentifizierter Nutzerinnen und Nutzer erhoben und verarbeitet?

2. Sollte sich Facebook auf die Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer berufen, wird deren Wirksamkeit zu prüfen sein. Dies betrifft die Frage der Freiwilligkeit, vor allem mit Blick auf die bereits registrierten Nutzerinnen und Nutzer, ebenso wie die Information der Nutzerinnen und Nutzer über die Art und den Umfang der Datenverarbeitung.
(HmbBfDI: ra)

HmbBfDI: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • BvD fordert praxisnahe Reform der DSGVO

    Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fordert in einem aktuellen Positionspapier eine umfassende Reform der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel ist eine moderne, risikobasierte Weiterentwicklung, die Bürokratie reduziert, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bietet und zugleich den Schutz für Betroffene erhöht. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, sich in Brüssel aktiv für praxisnahe Nachbesserungen starkzumachen - gerade im Interesse kleiner und mittlerer Unternehmen "Die DSGVO ist ein Meilenstein des Grundrechtsschutzes, aber sie braucht ein Update, das den digitalen Realitäten gerecht wird", sagt Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD. "Datenschutzbeauftragte sind die Brückenbauer zwischen Regulierung und unternehmerischer Praxis. Wenn wir die Digitalisierung in Europa sicher und rechtskonform gestalten wollen, müssen wir ihre Rolle gezielt stärken - gerade im Mittelstand", führt er weiter aus.

  • Digitale Aufsicht im Praxistest

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat erstmals eine automatisierte Webseitenprüfung durchgeführt und dabei Verstöße bei der Einbindung von YouTube-Videos auf Webseiten des Bundes identifiziert.

  • BfDI verhängt Geldbußen gegen Vodafone

    Die BfDI, Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat der Vodafone GmbH zwei Geldbußen in einer Gesamthöhe von 45 Millionen Euro auferlegt. Durch böswillig handelnde Mitarbeitende in Partneragenturen, die im Auftrag von Vodafone Verträge an Kunden vermitteln, war es unter anderem zu Betrugsfällen durch fingierte Verträge oder Vertragsänderungen zulasten von Kunden gekommen.

  • Auslegung der Digitalrechtsakte

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, führte in Brüssel den wichtigen Dialog zur praxistauglichen und innovationsfreundlichen Auslegung der Digitalrechtsakte.

  • Pilotprojekt KI-Reallabor

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat gemeinsam mit der Hessischen Ministerin für Digitalisierung und Innovation, Prof. Dr. Kristina Sinemus, und dem Präsidenten der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein Pilotprojekt zur Simulation eines KI-Reallabors gestartet.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen