Sie sind hier: Home » Recht » Datenschutz und Compliance

Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-E)


ULD mahnt an: Nachbesserungen beim Beschäftigtendatenschutz seien dringend erforderlich
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung über das Beschwerderecht von Beschäftigten sollte nach Ansicht vieler Datenschützer gestrichen werden


(05.11.10) - Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz wird am 05.11.2010 im Bundesratsplenum beraten. Der Entwurf war auch ein wichtiger Beratungsgegenstand der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSB-Konferenz) am 03./04.11.2010 in Freiburg im Breisgau. An der Konferenz nahm die Leitung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) teil.

Der diesjährige Vorsitzende der DSB-Konferenz, der baden-württembergische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, sagte: "Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-E) ist zwar eine geeignete Grundlage für die weitere parlamentarische Beratung. Ohne erhebliche Nachbesserungen wird er aber seiner Zielsetzung nicht gerecht. Dies geht auch aus den zahlreichen konkreten Änderungsvorschlägen der Bundesratsausschüsse für die Beratungen im Bundesratsplenum hervor" (vgl. Bundesrats-Drucksache 535/2/10).

Aus der Sicht Klingbeils, des ULD und vieler Datenschutzbeauftragter wäre es zu begrüßen, wenn der Gesetzgeber diese sinnvollen Anregungen aufgreifen würde. Zu benennen sind u.a. folgende vier Punkte:

>> Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verdachtslose Datenabgleiche zur Korruptionsbekämpfung vornehmen können. Die Durchführung flächendeckender Datenabgleiche durch einige Großunternehmen sind in der Vergangenheit parteiübergreifend auf heftige Kritik gestoßen. Nach dem Entwurf sollen solche Datenabgleiche weder von der Erforderlichkeit der Maßnahme noch von einem konkreten Anlass abhängig sein.

>> Die Bundesregierung erklärte, die heimliche Videoüberwachung durch Arbeitgeber ausnahmslos verbieten zu wollen. Im Gegenzug lässt der Gesetzentwurf aber sehr weitgehend eine offene Videoüberwachung zu. Wenn Arbeitgebern nicht jederzeit und an jedem Ort eine offene Videoüberwachung gestattet werden soll, bedarf es einer Konkretisierung der Überwachungszwecke.

Entsprechend der bisherigen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung sollte überdies eine dauerhafte Überwachung von Beschäftigtenarbeitsplätzen untersagt werden. Dies hätte zur Folge, dass eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz künftig unter leichteren Bedingungen als die Überwachung öffentlich zugänglicher Räume zulässig wird.

>> Die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung über das Beschwerderecht von Beschäftigten sollte nach Ansicht vieler Datenschützer gestrichen werden. Zahlreiche Datenskandale der jüngeren Vergangenheit sind nur aufgedeckt worden, weil Beschäftigte Missstände gemeldet haben. Nach dem Gesetzentwurf sollen nun Beschäftigte, selbst wenn sie unmittelbar betroffen sind, mutmaßliche Datenschutzverstöße des Arbeitgebers an die zuständige Datenschutzbehörde nur melden dürfen, wenn der Arbeitgeber einer entsprechenden Beschwerde des Beschäftigten nicht unverzüglich abgeholfen hat.

Dies bedeutet, dass sie sich zunächst an den Arbeitgeber wenden müssen, was nicht mit dem Petitionsrecht nach der Europäischen Datenschutzrichtlinie zu vereinbaren ist. Danach darf jeder Betroffene sich wegen Datenschutzverstößen unmittelbar an die zuständige Datenschutzbehörde wenden.

>> Der Entwurf lässt viele weitere regelungsbedürftige Fragen ungeregelt. Hierzu zählt das Problem, welche rechtlichen Vorgaben der Arbeitgeber zu beachten hat, wenn er seinen Arbeitnehmern die private Nutzung von Telekommunikationseinrichtungen gestattet. Eine im Sinne des Datenschutzes angemessene und rechtsklare Regelung würde insoweit zum betrieblichen Rechtsfrieden erheblich beitragen.
(ULD: ra)

ULD: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Datenschutz und Compliance

  • Datenschutz versehentlich oder mutwillig ignoriert

    Dr. h. c. Marit Hansen, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Landesbeauftragte für Informationszugang Schleswig-Holstein, hat ihren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2023 vorgelegt. Viele Fälle aus der Praxis verdeutlichen, dass Datenschutz wirkt - und wo er manches Mal gefehlt hat. Licht und Schatten gab es auch im Bereich der Informationsfreiheit.

  • KI datenschutzkonform einsetzen

    Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) legt eine Orientierungshilfe mit datenschutz-rechtlichen Kriterien für die Auswahl und den datenschutzkonformen Einsatz von KI-Anwendungen vor.

  • Möglichkeit von Geldbußen gegenüber Behörden

    Die Bundesregierung hat im Februar 2024 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt (BT-Drs. 20/10859). Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat zu relevanten Punkten des Gesetzentwurfs und zu weitergehendem Regelungsbedarf Stellung genommen.

  • Internet-Nutzer dürfen nicht geschröpft werden

    In einem weiteren offenen Brief wendete sich die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) gemeinsam mit zwölf Bürgerrechtsorganisationen am 07.03.2024 erneut an die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Europäischen Union, um zu verhindern, dass eine datenschutzfreundliche Nutzung des Internets nur noch gegen Bezahlen hoher Gebühren möglich ist.

  • Einstieg in eine anlasslose Massenüberwachung

    Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) sind in eine entscheidenden Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments (EP) zu unterstützen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen