TKÜ-Maßnahmen des BKA im ersten Halbjahr
Bundespolizei führte "unter 50" Funkzellenauswertungen durch
Laut Bundesregierung 704 Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen
(08.09.14) - Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im ersten Halbjahr 2014 laut Bundesregierung 704 Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ-Maßnahmen) vorgenommen. Diese Zahl umfasse Maßnahmen, die bereits vor dem 1. Januar 2014 aufgeschaltet und im Jahr 2014 weitergeführt wurden (202 TKÜ-Maßnahmen) sowie Maßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar 2014 bis 30. Juni 2014 neu aufgeschaltet wurden (502 TKÜ-Maßnahmen), schreibt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2257) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1991).
Danach sind zudem im ersten Halbjahr 2014 durch die Bundespolizei "unter 50" Funkzellenauswertungen durchgeführt worden. Durch das BKA sind den Angaben zufolge in diesem Zeitraum drei Funkzellenauswertungen und durch die Behörden der Zollverwaltung 100 Funkzellenauswertungen durchgeführt worden.
Wie aus der Vorlage weiter hervorgeht, sind von den Bundesbehörden neben dem BKA, der Bundespolizei und dem Zoll das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) sowohl technisch als auch rechtlich in der Lage, an Mobiltelefone sogenannte Stille SMS etwa zum Erforschen des Standortes ihrer Besitzer zu versenden. Dies haben laut Antwort das BfV in der ersten Hälfte dieses Jahres 52.978 Mal getan, das BKA 34.656 mal und die Bundespolizei 68.832 mal. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.