Umsatzsteuer wird oft pauschaliert


Umsatzsteuerrechtliche Pauschalierung landwirtschaftlicher Betriebe
Bundesregierung hält Regelung nach wie vor für rechtskonform



Von den 2016 existierenden rund 270.000 landwirtschaftlichen Betrieben machen rund 181.000 von der Möglichkeit der Umsatzsteuerpauschalierung Gebrauch. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2062) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP (19/1793) mitteilt, hat sie die Regelung aufgrund einer Kritik des Bundesrechnungshofes und vor dem Hintergrund eines möglichen Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission überprüft "und erachtet sie nach wie vor als rechtskonform". Eine Änderung der umsatzsteuerlichen Sonderbehandlung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sei nicht geplant.

Vorbemerkung der Fragesteller
Da die Umsatzsteuer-Pauschalierung in Deutschland nicht nur für landwirtschaftliche Kleinbetriebe, sondern für alle Betriebsgrößen möglich ist, forderte die EU-Kommission Deutschland per 8. März 2018 auf, seine Vorschriften für Landwirte mit der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Umsatzsteuersystem in Einklang zu bringen (http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-1444_de.htm). Deutschland hat nun zwei Monate Zeit, Abhilfe zu schaffen, andernfalls droht die Einleitung eines formalen Vertragsverletzungsverfahrens.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 27.05.18
Newsletterlauf: 22.06.18


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