Kleinanleger sollen geschont werden
Finanztransaktionssteuer in der Verstärkten Zusammenarbeit
Negative Auswirkungen auf Kleinanleger, auf die Realwirtschaft sowie auf Instrumente der Altersversorgung vermeiden
Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung einer Finanztransaktionssteuer will die Deutsche Bundesregierung negative Auswirkungen auf Kleinanleger, auf die Realwirtschaft sowie auf Instrumente der Altersversorgung vermeiden. Auch Verlagerungen im Finanzsektor sollen vermieden werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (19/2141) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/1911).
Nach Angaben der Regierung werden die Verhandlungen über die Einführung der Steuer im EU-Finanzministerrat ECOFIN geführt sowie in der zuständigen Ratsarbeitsgruppe "Indirekte Steuern" und der hochrangigen Ratsarbeitsgruppe (Steuern) vorbereitet. Die amtierende bulgarische EU-Ratspräsidentschaft habe bisher keine Sitzungen der Ratsarbeitsgruppe "Indirekte Steuern" festgelegt. Auch gebe es keine Einladung für ein Treffen der teilnehmenden Staaten auf Ministerebene. Eine Expertengruppe habe getagt, Zwischenergebnisse seien bei dem Treffen nicht festgehalten worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 27.05.18
Newsletterlauf: 22.06.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).