Auskunft zu Pensionskassen geheim
Zustand einer Pensionskasse aus dem Bankgewerbe wird nicht veröffentlicht
Grund ist, dass ein Bekanntwerden der Informationen die Wettbewerbssituation einzelner Unternehmen beeinträchtigen könne
Die Deutsche Bundesregierung will die Antwort auf Fragen zum Zustand einer Pensionskasse aus dem Bankgewerbe nicht veröffentlichen. Wie es in der Antwort der Bundesregierung (18/9942) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/9767) heißt, wird die als "VS - Vertraulich" eingestufte Auskunft in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt. Grund ist, dass ein Bekanntwerden der Informationen die Wettbewerbssituation einzelner Unternehmen beeinträchtigen könne.
Die Bundesregierung bestätigt, dass zwei Pensionskassen, nach denen sich die Abgeordneten erkundigt hatten, die Verrentungsfaktoren für neue Beiträge bestehender Versicherungen in älteren Tarifen abgesenkt haben. Es handele sich dabei aber nicht um eine Leistungskürzung für bereits erworbene Anwartschaften oder laufende Renten.
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) habe in der Freiwilligen Versicherung für Neuverträge ab 1. Juni 2016 einen neuen Tarif eingeführt, der mit einem niedrigeren Rechnungszins kalkuliert sei. Die Einführung des neuen Tarifs hat nach Angaben der Bundesregierung keine Auswirkungen auf bestehende Verträge.
eingetragen: 28.10.16
Home & Newsletterlauf: 09.11.16
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).