Keine Pflicht zur Gesprächserfassung


Das Bundeskabinett hat am 15. November 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" getroffen
Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten



Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche in der Regierung besteht nicht. Dies erklärt die Regierung in ihrer Antwort (19/7093) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/6623), die sich nach der Einflussnahme von Interessenvertretern auf den Gesetzentwurf der Deutschen Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung erkundigt hatte.

Angesichts einer Vielzahl identischer Kleiner Anfragen der Fraktion zu anderen Gesetzentwürfen und angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit sowie der Detailtiefe von einzelnen Fragen sieht die Bundesregierung die Grenze zur "administrativen Überkontrolle" erreicht.

Vorbemerkung der Bundesregierung
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik im Dezember 2016 der internationalen Initiative "Open Government Partnership" angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat am 15. November 2018 eine "Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren" getroffen.

Hierdurch soll die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind, sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen.

Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereit gestellte Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 24.01.19
Newsletterlauf: 15.03.19



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