Bonuszahlungen für Banker


Keine Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bonuszahlungen für Banker
Banker-Boni bereits durch BaFin-Rundschreiben reguliert

(01.02.10) - Die Deutsche Bundesregierung plant derzeit keine Einschränkung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Bonuszahlungen für Banker. Es bestehe auch nicht die Absicht, nach britischem oder französischen Vorbild eine Sondersteuer für Banker-Boni einzuführen, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/454) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/325).

Unter anderem auf die Berufung der Beschlüsse des G-20-Gipfels kündigt die Regierung aber an, die Vergütungsstrukturen im Finanzsektor in Zukunft wesentlich stärker regulieren zu wollen, "damit Exzesse und Fehlanreize vermieden werden". Die von der G 20 festgelegten Standards sollten so schnell wie möglich auch in Deutschland umgesetzt werden.

Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) würden bereits Vorgaben für eine spätere Gesetzgebung, die vom Finanzministerium geprüft werde, enthalten. Danach darf keine signifikante Abhängigkeit von einer variablen Vergütung bestehen. Die fixe und die variable Vergütung müssten darüber hinaus in einem angemessenen Verhältnis stehen. Garantierte Bonus-Zahlung sollen in der Regel unzulässig sein. Bei börsennotierten Aktiengesellschaften müsse die Vergütungsstruktur auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein.

Das BaFin-Rundschreiben sehe weiterhin vor, dass die variabale Vergütung nur verzögert ausgezahlt werden dürfe. Von der variablen Vergütung müssten mindestens 40 Prozent über einen angemessenen Zurückbehaltungszeitraum von drei Jahren gestreckt werden, schreibt die Regierung. Hingewiesen wird auch auf den G-20-Bschluss, wonach mindestens 50 Prozent der variablen Vergütung in Form von Aktien oder ähnlichen Instrumenten ausbezahlt werden sollen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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