Steuernachzahlung: Zinssatz bleibt bei 6 Prozent


Finanzausschuss: Kein höherer Zinssatz bei Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
Ziel der Zinserhebung auf Steuernachzahlungen sei der Ausgleich von Vorteilen, der sonst durch eine verspätete Steuerzahlung entstehe


(04.03.10) - Der Zinssatz für Steuernachzahlungen nach einer strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung soll nicht heraufgesetzt werden. Dies erklärte die Deutsche Bundesregierung im Finanzausschuss.

Die entsprechende Norm sei erst 2008 verändert worden. Bei der seinerzeitigen Prüfung sei der Zinssatz unverändert bei 6 Prozent gelassen worden. Der Zins diene nicht der Bestrafung. Ziel der Zinserhebung auf Steuernachzahlungen nach einer Selbstanzeige sei vielmehr der Ausgleich von Vorteilen, der sonst durch eine verspätete Steuerzahlung entstehe.

Pünktliche Steuerzahler hätten andernfalls Nachteile hinzunehmen, so die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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