Arbeiten für die Finanztransaktionssteuer
Deutsch-französische Einigung auf eine Finanztransaktionssteuer nach französischem Vorbild
Die französische Steuer sieht im Grundsatz vor, Transaktionen mit Aktien der Besteuerung zu unterwerfen, die von Unternehmen im Inland emittiert werden
Die deutsche und die französische Regierung arbeiten derzeit an einer Präzisierung der Positionen zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/4167) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3848) mit. Auf die Frage der Abgeordneten nach Schätzungen, die zum Beispiel für Deutschland Einnahmen durch die Finanztransaktionssteuer in Milliardenhöhe nennen, erklärt die Regierung, sie mache sich die Berechnungen nicht zu eigen.
Vorbemerkung der Fragesteller
An der Verstärkten Zusammenarbeit zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer beteiligen sich nach dem Ausscheiden Estlands noch die folgenden zehn Mitgliedstaaten: Frankreich, Italien, Spanien, Belgien, Österreich, Griechenland, Portugal, Slowenien, Slowakei und Deutschland. Sie verhandeln auf Grundlage des Richtlinienentwurfs der Europäischen Kommission (Kommission) vom 14. Februar 2013 (Kommissionsvorschlag). Die Kommission beabsichtigt(e) mit ihrem Vorschlag nach eigenem Vortrag ursprünglich, den Ansatz einer breitestmöglichen Bemessungsgrundlage und niedrigen Steuersätzen zu verfolgen.
Anlässlich der deutsch-französischen Regierungskonsultationen haben die Finanzminister beider Staaten am 19. Juni 2018 den " Deutsch-französischen Fahrplan für das Euro-Währungsgebiet" (Fahrplan) vorgelegt (Ausschussdrucksache 19(7)-068). Darin ist festgehalten, dass Deutschland und Frankreich die Verhandlungen auf EU-Ebene über die Einführung einer Finanztransaktionssteuer zu einem " erfolgreichen Abschluss" bringen wollen. Deutschland und Frankreich haben sich in diesem Zusammenhang darauf verständigt, dass die in Frankreich bestehende Finanztransaktionssteuer für die künftigen Beratungen als Vorbild dienen soll.
Die französische Steuer sieht im Grundsatz vor, Transaktionen mit Aktien der Besteuerung zu unterwerfen, die von Unternehmen im Inland emittiert werden. Der Fahrplan lässt ausdrücklich offen, ob insbesondere auch die folgenden Regelungen der französischen nationalen Transaktionssteuer übernommen werden sollen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 23.09.18
Newsletterlauf: 07.11.18
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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