Bankenrettung und Verantwortungsabgabe
Deutsche Bundesregierung: Der Finanzsektor an den Kosten der Rettungsmaßnahmen beteiligt werden
Rettungsbeihilfen kamen überwiegend Privatbanken zugute
(08.04.10) - Ungefähr 80 Prozent der Rettungsbeihilfen des Bundes sind bisher an Privatbanken einschließlich der "Hypo Real Estate" und der Deutschen Industriebank (IKB) gegangen. Wie die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1056) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/762) weiter mitteilt, erhielten Landesbanken wie die BayernLB und die HSH 20 Prozent der Rettungsbeihilfen.
Bei den Rekapitalisierungsmaßnahmen betrug der Anteil der Privatbanken sogar 90 Prozent. 10 Prozent kamen der WestLB zugute.
Wie es in der Antwort weiter heißt, soll der Finanzsektor an den Kosten der Rettungsmaßnahmen beteiligt werden. "Wegen der Ausweichmöglichkeiten der Finanzmarktakteure auf andere Marktplätze sollte eine Lösung international abgestimmt werden", schreibt die Bundesregierung.
In Schweden sei bereits eine Sonderabgabe für Finanzinstitute mit der Bezeichnung "Stabilitätsabgabe" eingeführt worden, in den USA sei die Einführung einer "Verantwortungsabgabe" geplant. Die Bundesregierung will ihrerseits Maßnahmen ergreifen, "die sich in den internationalen Kontext einpassen". (Deutsche Bundesregierung: ra)
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
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