Schutz vor Kostenfallen im Internet
Zum Stand der Verhandlungen über den Vorschlag für eine EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher und deren Verbraucherschutzniveau
Bundesregierung: Weitere Verhandlung auf EU-Ebene abwarten
(08.11.10) - Bei den weiteren Verhandlungen auf EU-Ebene ist abzuwarten, ob und inwieweit die endgültigen Vorschriften der Richtlinie über das bestehende oder das anzustrebende Verbraucherschutzniveau abgesichert sind. Das teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/3367) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/3251) mit.
Insbesondere müssten Regelungen zum Schutz vor Kostenfallen im Internet vorgesehen werden. Zudem sollte es Ausnahmen für bestimmte Verträge, beispielsweise für soziale Dienstleistungen und Transportdienstleistungen geben, damit die Mitgliedstaaten in diesen Fällen weitergehende Informationspflichten beibehalten oder einführen könnten.
Zudem teilt die Bundesregierung mit, dass Strom nicht als Ware im Sinne des Richtlinienvorschlages aufzufassen ist. Wasser und Gas seien im Sinne des Vorschlages nur Waren, soweit sie in einem begrenzten Volumen oder in einem bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden.
Der Richtlinienvorschlag sehe darüber hinaus ein Widerrufsrecht auch bei Strom-, Wasser- und Gaslieferungsverträgen vor, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen worden sind. Die Bundesregierung unterstützt dies, da die Verbraucher in diesem Bereich nicht wenige schutzwürdig seien. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.