Datenschutz bei Nachsendeaufträgen
Datenweitergabe trotz Widerspruchs bei Postdienstleistern
Linke: "Zeitschriften sind nämlich nicht vom Nachsendeauftrag erfasst, und um Beschwerden zu vermeiden, gibt die Post die neuen Adressen 'im Interesse des Abonnenten oder der Abonnentin' an die Presseverleger weiter"
(12.02.13) - Die Deutsche Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, um den Datenschutz bei Nachsendeaufträgen der Deutschen Post AG zu verändern. Aufgrund einer Vielzahl von Umzügen dürfte es jährlich Nachsendeaufträge im fünf- bis sechsstelligen Bereich geben, ohne dass nennenswerte Beschwerden zum Verfahren der Deutschen Post AG bei der Nachsendung von Zeitschriften aus Abonnements bekanntgeworden wären, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/12106) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11979).
In ihren Vorbemerkungen führte die Linke u.a. aus:
"Die Deutsche Post AG weiß, wer wo wohnt, sie weiß, wenn sich Namen ändern oder falsch geschrieben wurden, wenn jemand stirbt oder umzieht. Um so wichtiger, dass sichergestellt ist, dass dabei verantwortungsvoll mit diesen Informationen umgegangen wird. Wegen Datenschutzverstößen geriet das Unternehmen bereits des Öfteren in die Kritik – zuletzt wegen seines Nachsendeservices (vgl. Frankfurter Rundschau vom 24. September 2012). Wer umzieht, dem wird mit Hilfe dieses Angebotes jegliche Post automatisch an die neue Adresse weitergeleitet. Wenn man nicht möchte, dass seine Daten an Dritte bzw. andere Unternehmen weitergegeben werden, kann man widersprechen.
Nur hält sich die Deutsche Post AG nicht immer an die Vorgaben ihrer Kundinnen und Kunden. Zeitschriften sind nämlich nicht vom Nachsendeauftrag erfasst, und um Beschwerden zu vermeiden, gibt die Post die neuen Adressen 'im Interesse des Abonnenten oder der Abonnentin' an die Presseverleger weiter. Erst wenn dann ein weiteres Mal – nach einer Benachrichtigung durch die Post – Widerspruch gegen die Weitergabe der persönlichen Daten eingelegt wird, wird nicht mehr weitergeleitet."
(Deutscher Bundestag: ra)
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