Datenschutz bei Nachsendeaufträgen
Datenweitergabe trotz Widerspruchs bei Postdienstleistern
Linke: "Zeitschriften sind nämlich nicht vom Nachsendeauftrag erfasst, und um Beschwerden zu vermeiden, gibt die Post die neuen Adressen 'im Interesse des Abonnenten oder der Abonnentin' an die Presseverleger weiter"
(12.02.13) - Die Deutsche Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf, um den Datenschutz bei Nachsendeaufträgen der Deutschen Post AG zu verändern. Aufgrund einer Vielzahl von Umzügen dürfte es jährlich Nachsendeaufträge im fünf- bis sechsstelligen Bereich geben, ohne dass nennenswerte Beschwerden zum Verfahren der Deutschen Post AG bei der Nachsendung von Zeitschriften aus Abonnements bekanntgeworden wären, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/12106) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11979).
In ihren Vorbemerkungen führte die Linke u.a. aus:
"Die Deutsche Post AG weiß, wer wo wohnt, sie weiß, wenn sich Namen ändern oder falsch geschrieben wurden, wenn jemand stirbt oder umzieht. Um so wichtiger, dass sichergestellt ist, dass dabei verantwortungsvoll mit diesen Informationen umgegangen wird. Wegen Datenschutzverstößen geriet das Unternehmen bereits des Öfteren in die Kritik – zuletzt wegen seines Nachsendeservices (vgl. Frankfurter Rundschau vom 24. September 2012). Wer umzieht, dem wird mit Hilfe dieses Angebotes jegliche Post automatisch an die neue Adresse weitergeleitet. Wenn man nicht möchte, dass seine Daten an Dritte bzw. andere Unternehmen weitergegeben werden, kann man widersprechen.
Nur hält sich die Deutsche Post AG nicht immer an die Vorgaben ihrer Kundinnen und Kunden. Zeitschriften sind nämlich nicht vom Nachsendeauftrag erfasst, und um Beschwerden zu vermeiden, gibt die Post die neuen Adressen 'im Interesse des Abonnenten oder der Abonnentin' an die Presseverleger weiter. Erst wenn dann ein weiteres Mal – nach einer Benachrichtigung durch die Post – Widerspruch gegen die Weitergabe der persönlichen Daten eingelegt wird, wird nicht mehr weitergeleitet."
(Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.