Erleichterung für die deutsche Wirtschaft


Einhaltung der gesetzlichen Exportkontrollvorschriften: Wirtschaft lobt Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts
Der Entwurf sieht auch die Aufhebung von Sondervorschriften vor, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen

(08.02.13) - Die von der Deutschen Bundesregierung geplante Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts ist von der Wirtschaft als längst überfällig bezeichnet und von der Wissenschaft begrüßt worden. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Montagnachmittag unterstützte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts (17/11127) sowie Veränderungen in der Außenwirtschaftsverordnung: "Eine bessere Lesbarkeit und Verständlichkeit erleichtert gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen die Einhaltung der gesetzlichen Exportkontrollvorschriften", lobte der DIHK in seiner Stellungnahme und zog das Fazit: "Insgesamt bringt der vorliegende Entwurf eine Erleichterung für die deutsche Wirtschaft."

Der Entwurf sieht auch die Aufhebung von Sondervorschriften vor, die deutsche Exporteure gegenüber ihren europäischen Konkurrenten benachteiligen. Die vorsätzliche ungenehmigte Ausfuhr von Rüstungsgütern bleibt aber nach Angaben der Regierung genauso eine Straftat wie der leichtfertige Verstoß gegen Waffenembargos. Zur Modernisierung gehört der Verzicht auf überholte Begriffe wie "Wirtschaftsgebiet" und "fremde Wirtschaftsgebiete". Diese Begriffe hätten der Teilung Deutschlands Rechnung getragen, "die dazu führte, dass der Wirtschaftsverkehr der Bundesrepublik Deutschland mit der früheren Deutschen Demokratischen Republik weder dem binnenwirtschafts- noch dem Außenwirtschaftsverkehr zugeordnet werden konnte." Künftig sollen die Begriffe Inland und Ausland verwendet werden. Auch wird der Begriff "Datenverarbeitungsprogramme" durch Software ersetzt.

Ebenso wie der DIHK bezeichnete auch das Darmstädter Unternehmen Merck KGaA die Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts als dringend erforderlich. Der Gesetzentwurf berücksichtige die Forderungen, das Außenwirtschaftsrecht übersichtlicher zu gestalten: "Allein die Reduzierung der Paragrafenanzahl von zurzeit 50 auf 28 verdeutlicht, dass dies mit dem Entwurf gelungen ist." Professor Hans-Michael Wolffgang (Universität Münster) hielt den Entwurf für deutlich übersichtlicher als das bisherige Gesetz. Von europäischen Vorschriften überlagerte Bestimmungen seien entfernt worden.

Neben der Übersichtlichkeit lobte das deutsche Rüstungsunternehmen Diehl Defence Holding GmbH den Wegfall nationaler Sondervorschriften. Damit würden Nachteile für die deutsche Wirtschaft wegfallen. Vom Siemens-Konzern hieß es dazu, nationale Bestimmungen hätten ihre eigenständige Bedeutung verloren, weil auf europäischer Ebene eingeführte Vorschriften zu Genehmigungspflichten im Bereich Dual-Use-Güter die nationalen Bestimmungen überlagern würden. Dual-Use-Güter sind zivile Waren oder Technologien, die auch militärisch verwendet werden können.

Rechtsanwalt Harald Hohmann (Büdingen) erklärte, "soweit Lockerungen des Exportkontrollniveaus vorgenommen wurden, sind sie erstens nicht erheblich und zweitens sind sie vernünftig, da sie zwingenden rechtlichen Anforderungen entsprechen". Der Entwurf ist "in sich ausgewogen und wird den Belangen der Strafverfolgung überwiegend gerecht", urteilte Oberstaatsanwalt Stephan Morweiser (Generalbundesanwaltschaft).

Kritischer beurteilte der Journalist Hauke Friederichs den Gesetzentwurf. Ein Kurswechsel in der deutschen Rüstungsexportpolitik sei unübersehbar. Das Außenwirtschaftsgesetz ermögliche den Export von zahlreichen Rüstungsgütern, die nicht als Kriegswaffen eingestuft seien und dennoch der Kriegsführung dienen könnten. Dazu gehörten gepanzerte Fahrzeuge, Hubschrauber, Motoren und andere Antriebstechnik für Landsysteme wie Schützenpanzer. (deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen