Weniger Emissionszertifikate ausgeben
Linke wollen bei Scheitern des EU-Emissionshandels Ausstieg aus der Kohleverstromung
Abgeordneten sprechen sich dafür aus, dass das Minderungsziel für EU-Treibhausgasemissionen auf mindestens 30 Prozent erhöht werden soll
(06.02.13) - Die Deutsche Bundesregierung soll sich bei den Beratungen über eine Reform des EU-Emissionshandels dafür einsetzen, dass in der dritten Handelsperiode weniger Emissionszertifikate ausgegeben werden. Für den Fall des Scheiterns des EU-Emissionshandelssystems fordert Die Linke in einem Antrag (17/12064) den planmäßigen Ausstieg aus der deutschen Kohleverstromung – analog zum Atomausstiegsgesetz. Dabei soll der Neubau von neuen Kohlekraftwerken untersagt und bis zum Jahr 2040 das letzte Kohlekraftwerk in Deutschland stillgelegt werden.
In einem Antrag fordert die Fraktion Die Linke hinsichtlich des Europäischen Emissionshandels konkret, dass dabei überschüssige CO-Zertifikate in Höhe von zwei Milliarden Emissionsberechtigungen, sogenannten European Union Allowance (EUA), stillgelegt werden sollen.
Gleichzeitig sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, dass das Minderungsziel für EU-Treibhausgasemissionen auf mindestens 30 Prozent erhöht werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die EU-Kommission aufgefordert, Länder, die von diesem Klimaschutzziel besonders betroffen sind wie etwa Polen, zu unterstützen. (Deutscher Bundestag: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.