Neue Stellung für die Datenschutzaufsicht


Beschluss des Bundeskabinetts: Stärkung der Datenschutzaufsicht
Aufsichtsmöglichkeit der Bundesregierung beziehungsweise des Bundesinnenministeriums wird auch formal abgeschafft

(12.09.14) - Das Amt der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) soll in eine neue, eigenständige oberste Bundesbehörde überführt werden. Mit diesem Schritt will die Bundesregierung die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund stärken und die Bedeutung des Datenschutzes unterstreichen. Mit dem im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in eine eigenständige oberste Bundesbehörde überführen.

Die Bundesbeauftragte wird künftig ausschließlich unter parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle stehen, vergleichbar dem Bundesrechnungshof und dem Vorstand der Deutschen Bundesbank. Die oder der Beauftragte wird vom Deutschen Bundestag gewählt und leistet den Amtseid vor dem Bundespräsidenten. Der Dienstsitz ist Bonn.

Schon jetzt üben die Bundesbeauftragte und ihre Beschäftigten ihr Amt unabhängig aus, formal sind sie jedoch dem Bundesministerium des Innern unterstellt. In der Praxis findet keine Dienst- oder Rechtsaufsicht statt. Künftig wird diese Aufsichtsmöglichkeit der Bundesregierung beziehungsweise des Bundesinnenministeriums aber auch formal abgeschafft. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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