Marktmissbrauch und Manipulation der Strompreise


Markttransparenzstelle soll ihre Arbeit spätestens 2013 beginnen
Von europäischer Seite sei nicht bestimmt worden, wann nationale Markttransparenzstellen mit der Überwachung der Großhandelsmärkte zu beginnen hätten


(13.01.12) - Die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas soll ihre Tätigkeit spätestens Anfang 2013 aufnehmen. Der konkrete Zeitpunkt hänge auch von der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens ab, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/8092) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7904). Von europäischer Seite sei nicht bestimmt worden, wann nationale Markttransparenzstellen mit der Überwachung der Großhandelsmärkte zu beginnen hätten. Aufgabe der Transparenzstelle soll die Suche nach Anhaltspunkten für unzulässige Preisbildung beim Großhandel mit Strom und Gas sein.

In ihren Vorbemerkungen schreibt Bündnis 90/Die Grünen:
"Schon in ihrem 10-Punkte-Sofortprogramm aus dem Herbst 2010 schrieb die Bundesregierung, dass sie einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas einbringen wolle. 'Diese zentrale Sammelstelle soll beim Bundeskartellamt angesiedelt werden und laufend marktrelevante Daten erheben, sammeln und analysieren. Dies dient der effektiveren Aufdeckung möglichen Fehlverhaltens bei der Preisbildung. Dadurch werden das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Großhandelsmärkte, der Wettbewerb und Energieverbraucherinteressen gestärkt.'

In seinem Bericht vom 24. Mai 2011 an den Wirtschaftsausschuss zum Stand der Einrichtung der Markttransparenzstelle schrieb das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dass es schon seit dem letzten Quartal 2010 über einen Arbeitsentwurf verfüge. Es habe ihn aber zurückgehalten, um auf die EU-Rechtsverordnung 'Integrität der Energiemärkte', genannt REMIT, zu warten. Jedoch schrieb das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in diesem Bericht auch, dass 'zeitnah' ein Entwurf vorgelegt werden solle, 'unter Berücksichtigung der europäischen Regelungen, die bis zum EU-Energierat im Juni im Wesentlichen erkennbar sein werden'.

Seitdem hat die Bundesregierung wiederholt die Bedeutung des Wortes 'zeitnah' erweitert, zuletzt wurde der Kabinettsbeschluss für einen Gesetzentwurf für Anfang 2012 angekündigt (Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher, an den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages vom 23. September 2011).

Diese Zeitverzögerung ist angesichts der Notwendigkeit der Überwachung des Energiemarktes völlig unangemessen. Schon 2009 sprach der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Johannes Kindler, davon, dass ein Scheunentor für den Marktmissbrauch offensteht. Auch die Bundesregierung wies in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/4090) 'Marktmissbrauch und Manipulation der Strompreise' vom Januar 2011 immer wieder auf die Markttransparenzstelle hin, um Lücken in der Aufsicht zu schließen."
(Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen