Marktmissbrauch und Manipulation der Strompreise
Markttransparenzstelle soll ihre Arbeit spätestens 2013 beginnen
Von europäischer Seite sei nicht bestimmt worden, wann nationale Markttransparenzstellen mit der Überwachung der Großhandelsmärkte zu beginnen hätten
(13.01.12) - Die Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas soll ihre Tätigkeit spätestens Anfang 2013 aufnehmen. Der konkrete Zeitpunkt hänge auch von der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens ab, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/8092) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7904). Von europäischer Seite sei nicht bestimmt worden, wann nationale Markttransparenzstellen mit der Überwachung der Großhandelsmärkte zu beginnen hätten. Aufgabe der Transparenzstelle soll die Suche nach Anhaltspunkten für unzulässige Preisbildung beim Großhandel mit Strom und Gas sein.
In ihren Vorbemerkungen schreibt Bündnis 90/Die Grünen:
"Schon in ihrem 10-Punkte-Sofortprogramm aus dem Herbst 2010 schrieb die Bundesregierung, dass sie einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas einbringen wolle. 'Diese zentrale Sammelstelle soll beim Bundeskartellamt angesiedelt werden und laufend marktrelevante Daten erheben, sammeln und analysieren. Dies dient der effektiveren Aufdeckung möglichen Fehlverhaltens bei der Preisbildung. Dadurch werden das Vertrauen der Marktteilnehmer in die Großhandelsmärkte, der Wettbewerb und Energieverbraucherinteressen gestärkt.'
In seinem Bericht vom 24. Mai 2011 an den Wirtschaftsausschuss zum Stand der Einrichtung der Markttransparenzstelle schrieb das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, dass es schon seit dem letzten Quartal 2010 über einen Arbeitsentwurf verfüge. Es habe ihn aber zurückgehalten, um auf die EU-Rechtsverordnung 'Integrität der Energiemärkte', genannt REMIT, zu warten. Jedoch schrieb das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in diesem Bericht auch, dass 'zeitnah' ein Entwurf vorgelegt werden solle, 'unter Berücksichtigung der europäischen Regelungen, die bis zum EU-Energierat im Juni im Wesentlichen erkennbar sein werden'.
Seitdem hat die Bundesregierung wiederholt die Bedeutung des Wortes 'zeitnah' erweitert, zuletzt wurde der Kabinettsbeschluss für einen Gesetzentwurf für Anfang 2012 angekündigt (Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Ernst Burgbacher, an den Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie des Deutschen Bundestages vom 23. September 2011).
Diese Zeitverzögerung ist angesichts der Notwendigkeit der Überwachung des Energiemarktes völlig unangemessen. Schon 2009 sprach der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Johannes Kindler, davon, dass ein Scheunentor für den Marktmissbrauch offensteht. Auch die Bundesregierung wies in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 17/4090) 'Marktmissbrauch und Manipulation der Strompreise' vom Januar 2011 immer wieder auf die Markttransparenzstelle hin, um Lücken in der Aufsicht zu schließen."
(Deutscher Bundestag: ra)
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