Parteifinanzen und Rechenschaftsberichte


Bundestagspräsident verbindet Parteienfinanzierungsbericht mit Hinweisen an die Parteien und den Gesetzgeber
In einem Fall von Verquickung regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit mit Wahlwerbung für eine Regierungspartei musste sogar eine Strafzahlung verhängt werden


(12.01.12) - Der Präsident des Deutschen Bundestages legte den Bericht über die Entwicklung der Parteifinanzen und die Rechenschaftsberichte der Parteien vor. Damit erfüllt er eine gesetzliche Pflicht, die zur Erhöhung der Transparenz der Parteienfinanzierung eingeführt worden ist. Neben einem umfangreichen Zahlenwerk werden zahlreiche Fälle aus der Entscheidungspraxis der Bundestagsverwaltung beschrieben, in denen mögliche Verstöße gegen Transparenzvorschriften und Spendenannahmeverbote des Parteiengesetzes untersucht wurden. Teilweise haben diese zu empfindlichen Forderungsbescheiden für die betroffenen Parteien geführt. Neben den bei Gericht anhängigen Sanktionsforderungen gegen die FDP in Höhe von 3,4 Millionen Euro und gegen die NPD in Höhe von derzeit insgesamt über 2,5 Millionen Euro sind im Berichtszeitraum noch weitere Sanktionen in einer Gesamthöhe von etwa 1,6 Millionen Euro erhoben worden.

Zudem werden Anregungen an den Gesetzgeber gegeben, die in dem Bericht eigens gekennzeichnet sind. Diese Hinweise für den Gesetzgeber betreffen unnötig bürokratische Regelungen wie die zweistufige Einreichungsfrist für Rechenschaftsberichte, unklar gefasste Vorschriften wie etwa die Begrenzung für Bargeldspenden oder das Annahmeverbot für Spenden aus dem Ausland oder missbrauchsanfällige rechtliche Gegebenheiten, wie die Zulässigkeit der Entgeltzahlung für die Mitarbeit von Parteimitgliedern, sowie die Frage, ob eine gesonderte Darstellung von Sponsoring-Einnahmen in den Rechenschaftsberichten zur Erhöhung der Transparenz beitragen könnte.

Besondere Aufmerksamkeit galt im Berichtszeitraum auch der Tätigkeit von Wählerinitiativen, die zugunsten bestimmter Parteien oder Kandidaten tätig werden, sowie bestimmten Erscheinungsformen regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit.

In einem Fall von Verquickung regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit mit Wahlwerbung für eine Regierungspartei musste sogar eine Strafzahlung verhängt werden. Ausdrückliche Werbung für eine Partei in einer Regierungspublikation muss nach dem Parteiengesetz in der Regel als unzulässige Einnahme der Partei gewertet werden, die eine Sanktion in dreifacher Höhe nach sich zieht. Parteien, die Regierungsverantwortung tragen, sowie die von ihnen getragenen Regierungen müssen jeden Anschein der Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht vermeiden. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen