Deutscher Ethikrat nicht einig bei Votum zur PID


Knappe Mehrheit dafür, die genetische Untersuchung von im Reagenzglas erzeugten Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib begrenzt zu erlauben
Verbieten wollen 13 Mitglieder des Ethikrates die PID zur Geschlechtsfeststellung oder wenn beabsichtigt ist, Embryos für die Spende von Zellen, Geweben oder Organen auszuwählen

(15.04.11) - Unmittelbar vor der Debatte zum Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik (PID) im Bundestag hat die Deutsche Bundesregierung nun die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zu der umstrittenen Untersuchungsmethode als Unterrichtung (17/5210) vorgelegt. Darin spricht sich eine knappe Mehrheit von 13 Mitgliedern des Gremiums dafür aus, die genetische Untersuchung von im Reagenzglas erzeugten Embryonen vor der Einpflanzung in den Mutterleib begrenzt zu erlauben.

Elf der 26 Mitglieder wollen die PID dagegen strikt verbieten. Ein Mitglied enthielt sich den Angaben zufolge der Stimme, ein Mitglied gab ein Sondervotum ab, wonach es einen verbindlichen Katalog von Krankheiten geben soll, bei denen die PID erlaubt sein soll.

Nach dem Votum der Gegner eines strikten Verbots soll die PID zulässig sein, wenn die Eltern nachweislich Erbanlagen tragen, die beim Kind zu einer schweren Krankheit oder Behinderung führen würden und wegen der Gefährdung der körperlichen oder seelischen Gesundheit der betreffenden Frau Anlass für eine medizinische Indikation zum Schwangerschaftsabbruch wären. Ferner solle die PID zugelassen werden, wenn bei den Eltern ein hohes Risiko vorhanden ist, eine Chromosomenstörung zu vererben, die eine Lebensfähigkeit des Embryos außerhalb der Gebärmutter ausschließt.

Ähnliches soll für Eltern mit wiederholten Fehlgeburten gelten. Gesetzlich verbieten wollen die 13 Mitglieder des Ethikrates die PID zur Geschlechtsfeststellung oder wenn beabsichtigt ist, Embryos für die Spende von Zellen, Geweben oder Organen auszuwählen. Auch soll die Untersuchung ausgeschlossen werden, wenn sie allein wegen des Alters der Frau mögliche Chromosomenstörungen beim Embryo erfolgen soll.

Zur Begründung heißt es, einem Paar sollte der Weg zur Erfüllung seines Kinderwunsches offen stehen, auch wenn ein schwerwiegendes genetisches Risiko bestehe. Die Rechte und der Schutz der Mutter seien gegenüber dem Embryonenschutz abzuwägen – bei der PID werde nicht auf grundsätzlich andere Weise in das Lebensrecht des Embryos eingegriffen als bei einem Schwangerschaftsabbruch.

In dem Votum für ein striktes Verbot heißt es dagegen, der Wunsch nach einem eigenen, leiblichen Kind könne nicht begründen, warum die Eltern “ein Recht zur Auswahl unter mehreren zur Realisierung dieses Wunsches erzeugten Embryonen haben sollten". Für den Embryonenschutz rechnen die elf die Empfehlung tragenden Experten mit "gravierenden Folgen", insbesondere da eine hohe Anzahl von “überzähligen" Embryonen entstehen würde, “von denen niemand weiß, wie mit ihnen umzugehen wäre".

Die 26 Mitglieder des Deutschen Ethikrates werden je zur Hälfte von Bundesregierung und Bundestag vorgeschlagen und vom Bundestagspräsidenten berufen. Rechtliche Grundlage der Tätigkeit des Rates ist das im Jahr 2007 in Kraft getretene Ethikratgesetz. Unter anderem berät das Gremium Bundestag und Bundesregierung in ethischen Fragen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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