Selbstregulierung der Internetwirtschaft?


Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft": Zwischenbericht der Projektgruppe "Datenschutz, Persönlichkeitsrechte" vorgestellt
Potenzielle Defizite staatlicher Aufsicht könnten durch eine Einbindung der Unternehmen in die Festsetzung und Durchsetzung von Datenschutzstandards ausgeglichen werden

(15.04.11) - Die Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft" hat während ihrer öffentlichen Sitzung den von der Projektgruppe "Datenschutz, Persönlichkeitsrechte" vorgelegten Zwischenbericht diskutiert. Manuel Höferlin (FDP), Vorsitzender der Projektgruppe, sagte, die Gruppe habe sich in insgesamt 14 Sitzungen mit eingehenden Diskussionen zuerst den Konsenspunkten gewidmet, ehe die Streitpunkte erörtert worden seien. In vielen Fällen, so Höferlin, sei es gelungen, sich auf gemeinsame Formulierungen zu verständigen. “Der überwiegende Teil ist unstreitig", betonte er. In "Einzelfällen" sei es jedoch nicht gelungen, eine Übereinstimmung zu erzielen. Dabei sei es "manchmal um einen Satz und manchmal um ganze Absätze gegangen".

Schwierige Fragestellungen habe es laut Höferlin insbesondere im Bereich "Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich" gegeben. "Der Bereich der sozialen Netzwerke schafft immer neue Herausforderungen", sagte der FDP-Abgeordnete. Problematisch sei auch der Bereich Online-Werbung, "Verfallsdaten" im Internet oder das Thema Selbstregulierung der Internetwirtschaft.

Im Verlauf der Sitzung stimmten die Mitglieder der Enquete-Kommission schließlich über die einzelnen von der Projektgruppe vorgelegten Textvorschläge sowie die zusätzlich eingebrachten Änderungsvorschläge ab. So findet sich etwa im Zwischenbericht zum Thema Selbstregulierung der Internetwirtschaft ein Verweis darauf, dass "potenzielle Defizite staatlicher Aufsicht durch eine Einbindung der Unternehmen in die Festsetzung und Durchsetzung von Datenschutzstandards ausgeglichen werden können".

Dieser Absatz wurde "streitig gestellt" durch SPD, Linke und Grüne, wie es in dem Bericht heißt. Die Linksfraktion hat dazu einen Alternativvorschlag vorgelegt, der wiederum von der Koalition streitig gestellt wurde. Der Alternativvorschlag sieht vor, dass Selbstregulierung nur dann eine Alternative darstellen könne, wenn klar definiert sei, wer für die Umsetzung in den Unternehmen verantwortlich ist und welche Sanktionen im Falle der Nichtumsetzung drohen. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen entschied sich die Kommission gegen den Alternativvorschlag und dafür, die ursprüngliche Formulierung beizubehalten.

Auch beim Thema "Recht auf Vergessen" entschied sich die Mehrheit für die Beibehaltung der ursprünglichen Formulierung, wonach dies "aus technischer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchgesetzt oder gewährleistet werden kann". Aus Sicht der Linksfraktion seien jedoch "gesetzgeberische Initiativen jenseits der Technik denkbar". So könnten Anbieter verpflichtet werden, freiwillige Einwilligungen der Nutzer grundsätzlich befristet einzuholen.

Als Ergebnis der Abstimmung innerhalb der Enquete-Kommission gilt der Zwischenbericht der Projektgruppe "Datenschutz, Persönlichkeitsrechte" nun als beschlossen.

Lediglich das Kapitel "Datenschutz für Kinder und Jugendliche" wurde zur weiteren Beratung in die Projektgruppe zurück überwiesen. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen