Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz überwachen
Linksfraktion fragt an: Pläne der Bundesregierung zur Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes unter besonderer Berücksichtigung des Bereiches der Call-Center
Ein "Beschäftigtenausspionierungserlaubnisgesetz"? - Deutsche Bundesregierung hält ihren Gesetzentwurf zu Beschäftigtendatenschutz für ausgewogen
(15.10.12) - Die Deutsche Bundesregierung verteidigt den von ihr vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (17/4230). Zu dem Entwurf habe es "zustimmende und ablehnende Stimmen gegeben", schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/10666) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/10540). Sie nehme jede Kritik ernst, halte ihren Gesetzentwurf in der vorgelegten Fassung aber "weiterhin für ausgewogen und in der Sache richtig".
Zugleich verweist die Regierung darauf, dass der Gesetzentwurf nunmehr dem Bundestag zur Beratung vorliege. "Inwieweit dort Änderungen erfolgen werden, liegt in der Entscheidungsbefugnis des Deutschen Bundestages", heißt es in der Antwort weiter.
In einer Vorbemerkung hatten die Fragesteller u.a. festgestellt:
"Der Hang von Unternehmen, Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz zu überwachen, zu bespitzeln und mit dubiosen Mitteln zu kontrollieren, wird immer wieder öffentlich … Die Bundesregierung hat angekündigt, den Beschäftigtendatenschutz neu zu regeln und dafür einen Gesetzentwurf vorgelegt … Der Gesetzgeber hat den Auftrag, die rechtlichen Rahmenbedingungen derart zu gestalten, dass das Grundrecht der Beschäftigten auf Datenschutz am Arbeitsplatz gesichert ist.
Der vorliegende Gesetzentwurf hat aber eine andere Stoßrichtung. Er formuliert zuerst wirtschaftliche Interessen der Arbeitgeber und fragt erst danach, an welchen Stellen diese wegen der Interessen der Beschäftigten ausnahmsweise eingeschränkt werden müssen. Datenschützer, Betriebsräte und Gewerkschaften warnen deshalb, mit dem Entwurf würde sich der Beschäftigtendatenschutz massiv verschlechtern. Die Initiative 'Big Brother Awards' spricht davon, der neue Gesetzentwurf schütze 'nicht die Beschäftigten, wie der Name suggeriert, sondern nur die Interessen der Unternehmen. Das Beschäftigtendatenschutzgesetz müsste deshalb eigentlich 'Beschäftigtenausspionierungserlaubnisgesetz' heißen".
Besonders gefährdet sind Arbeitsbereiche, die stark durch moderne Kommunikationsmittel gestaltet werden wie etwa der Bereich der Call-Center. Ohne entsprechende schützende Regelungen ergeben sich dort aus dem unmittelbaren Arbeitsprozess heraus für die Arbeitgeber unzählige potentielle Überwachungsmöglichkeiten."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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