Politische CSR-Debatte hat Fahrt aufgenommen


Deutsche Bundesregierung entwickelt nationale Strategie zum Thema "Corporate Social Responsibility" (CSR)
Im Zuge der Globalisierung - zumal unter dem verschärften wirtschaftlichen Druck - gewinnt CSR zusätzlich an Bedeutung


(16.07.09) - Um mehr gesellschaftliche Verantwortung von und in Unternehmen zu erreichen, entwickelt die Bundesregierung eine nationale Strategie hierzu. Am 15. Juli hat das Bundeskabinett einen Zwischenbericht zu dieser nationalen CSR-Strategie vorgelegt, der den Stand der Entwicklung aufzeigt.

Unternehmen, die ihre Beschäftigten über die gesetzlichen Anforderungen hinaus fair behandeln und beteiligen, handeln gesellschaftlich verantwortungsbewusst. Diese so genannte "Corporate Social Responsibility" (CSR) nehmen sie auch wahr, wenn sie mit natürlichen Ressourcen schonend und effizient umgehen.

Solche engagierten Unternehmen hat es immer gegeben. Im Zuge der Globalisierung - zumal unter dem verschärften wirtschaftlichen Druck - gewinnt CSR jedoch zusätzlich an Bedeutung.

CSR (Corporate Social Responsibility) bezeichnet die Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen - über gesetzliche Anforderungen hinaus. Gemeint sind vor allem Unternehmen, die ihr Kerngeschäft nach sozial und ökologisch nachhaltigen Regeln gestalten.

Aus guten Gründen hat die politische CSR-Debatte in den letzten Jahren Fahrt aufgenommen. Die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen wird dabei als ein geeignetes Instrument hervorgehoben, um die soziale und ökologische Seite der Globalisierung zu stärken.

Um mehr gesellschaftliche Verantwortung von und in Unternehmen zu erreichen, entwickelt die Bundesregierung eine nationale Strategie hierzu. Am 15. Juli hat das Bundeskabinett einen Zwischenbericht zu dieser nationalen CSR-Strategie vorgelegt, der den Stand der Entwicklung aufzeigt.

Es gilt, in der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise die Chance zu nutzen: die Chance, eine Umstrukturierung der Wirtschaftswelt hin zu mehr Nachhaltigkeit zu vollziehen. Klar ist: Unternehmen können mit CSR langfristig ein positives Umfeld schaffen. Sie können Risiken vermeiden, frühzeitig Entwicklungen erkennen, Kosten senken, Innovationen vorantreiben und Marktchancen erschließen. Mithin, sie verschaffen sich mit CSR einen Wettbewerbsvorteil.

Bundesminister für Arbeit und Soziales Olaf Scholz, sagte: "Eine nachhaltige Unternehmensführung im Kerngeschäft hat nicht nur einen hohen gesellschaftlichen Wert, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Deshalb ist es gut, dass die Bundesregierung mit ihrem CSR-Zwischenbericht deutlich macht: Wir sind auf der Seite von Unternehmen, die soziale und ökologische Verantwortung übernehmen und unterstützen dieses Engagement."

CSR liegt somit im ureigensten Interesse eines jeden Unternehmens. Dass CSR heute noch nicht in der Breite angewendet wird, hat vor allem Kostengründe: CSR ist zumeist mit Kosten verbunden - für den Käufer ist CSR aber nicht so leicht zu erkennen. Ohne Sichtbarkeit aber keine Zahlungsbereitschaft. Der Käufer muss CSR erkennen und schätzen können. Erst dann wird er bereit sein, dafür auch etwas zu zahlen.

Aktionsplan ausarbeiten
Die deutsche Bundesregierung hat ein CSR-Forum aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Politik, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen initiiert. Dieses hat sechs Aktionsfelder für eine nationale CSR-Strategie ausgemacht:
>> Glaubwürdigkeit und Sichtbarkeit von CSR
>> Förderung der Verbreitung des Themas CSR
>> Integration von CSR in Bildung, Qualifizierung und Forschung
>> Stärkung von CSR in internationalen und entwicklungspolitischen Zusammenhängen
>> Beitrag von CSR zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen
>> Schaffung eines CSR-förderlichen Umfelds

Arbeitsgruppen erarbeiten nun Empfehlungen, die dem Kabinett Anfang 2010 in einem Abschlussbericht "Aktionsplan CSR in Deutschland" vorgelegt werden sollen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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