Einsatz von "stillen SMS" gestiegen


Neuere Formen der Überwachung der Telekommunikation durch Polizei und Geheimdienste
Berichte über die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre untergraben das Vertrauen in die Freiheit des Internets und der Telekommunikation

(17.10.13) - Die Bundespolizei hat im ersten Halbjahr 2013 mehr Ortungsimpulse – sogenannte "Stille SMS" – an Mobiltelefone versendet als im gesamten Vorjahr. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/14714) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/14515) hervor. Danach sendete die Bundespolizei im Jahr 2012 insgesamt 63.354 stille SMS an Mobiltelefone und in der ersten Hälfte dieses Jahres 65.449.

Das Bundeskriminalamt sendete den Angaben zufolge im vergangenen Jahr 37.352 stille SMS; 2013 waren es laut Vorlage bis Ende Juni 31.948. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sendete in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 28.472 stille SMS nach insgesamt 28.843 im Vorjahr, wie der Antwort weiter zu entnehmen ist. Die zuständigen Behörden der Zollverwaltung versendeten 2012 laut Regierung 199.023 Ortungsimpulse und in der ersten Hälfte dieses Jahres 138.779.

Die Fragesteller hatten unter anderem vorbemerkt:
"Berichte über die zunehmende Überwachung und Analyse digitaler Verkehre untergraben das Vertrauen in die Freiheit des Internets und der Telekommunikation. Aus den Antworten aus früheren Anfragen geht hervor, dass dies vor allem den polizeilichen Bereich betrifft: Der Einsatz "stiller SMS", so genannter WLAN-Catcher und IMSI-Catcher nimmt stetig zu, die Ausgaben für Analysesoftware steigen ebenfalls. Auch die Fähigkeiten zur Bildersuche in Polizeidatenbanken werden weiterentwickelt, beispielsweise nutzt das Bundeskriminalamt immer häufiger die Möglichkeit der Abfrage seiner Datenbestände mittels Aufnahmen aus Überwachungskameras.

Neuere Meldungen über Fähigkeiten in- und ausländischer Geheimdienste sind weiterer Anlass zu großer Besorgnis: Britische, US-amerikanische, aber auch deutsche Behörden filtern den Telekommunikationsverkehr und durchsuchen diesen nach Schlüsselbegriffen."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

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    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

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