Stand der Dinge bei ELENA
ELENA auf dem Prüfstand: ELENA-Verfahrensgesetz soll Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und staatlichen Stellen
Gegenwärtig findet innerhalb der Bundesregierung eine Prüfung über das weitere Vorgehen zu ELENA statt
(18.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung nimmt die kritischen Stellungnahmen zur ELENA-Datenbank sehr ernst. Wie es in einer Antwort der Bundesregierung (17/4004) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/3574) heißt, waren die kommunalen Spitzenverbände, die sich nach Angaben der Linksfraktion besonders kritisch zu der Datenbank geäußert hatten, aber von Anfang an in die Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse einbezogen.
Mit ELENA soll der Datenaustausch zwischen Arbeitgebern und staatlichen Stellen erleichtert werden. Aufgrund der Hinweise auf erheblich mehr Bürokratie und wesentlich höhere Kosten finde gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung eine Prüfung über das weitere Vorgehen zu ELENA statt. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Vorbemerkung der Fragesteller:
Am 20. Oktober 2010 meldete "dpa", dass die Bundesregierung erwogen habe, das Projekt ELENA ganz einzustellen, inzwischen aber prüfe, "wie die erst zu Jahresanfang eingeführte gigantische Lohndatenbank angesichts hoher Kosten und Bürokratie verbessert werden kann" (dpa, 20. Oktober 2010).
Das mit ELENA anvisierte Ziel von "weniger Bürokratie und mehr Effizienz" scheint nach verschiedenen Stellungnahmen und Gutachten nicht eingehalten werden zu können. Schon jetzt erwartet zum Beispiel der Deutsche Städtetag in einer geradezu als Brandbrief formulierten Stellungnahme an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag mehr Bürokratie und nicht zumutbare Kosten für die Verwaltungen und die Bürgerinnen und Bürger.
Die Ergebnisse des Deutschen Städtetages stehen in eklatantem Widerspruch zu dem Gutachten des Nationalen Normenkontrollrats (NKR), das von der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde und mit dem die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie befürchteten überhöhten Kosten des Verfahrens für die mittelständischen Unternehmen überprüft werden sollten. Die Differenzen bewegen sich dabei in kaum vorstellbaren Dimensionen. So schreibt der Deutsche Städtetag zum Beispiel nach einer Überprüfung der Zahlen des NKR alleine für den Bereich der Wohngeldanträge, dass man statt der vom NKR zugrunde gelegten 29,7 Mio. Euro von 85 Mio. Euro ausgehen müsse.
Weiter heißt es, "dass [wenn] die Kostenschätzungen des NKR für die beiden anderen Einrichtungen, die ELENA anwenden sollen, die Arbeitsagenturen wie die Elterngeldstellen, in vergleichbarer Relation unterschätzt worden sind, dann gelangt man zu einem Gesamtergebnis für die drei betroffenen Verwaltungsbereiche nicht, wie vom Normenkontrollrat unterstellt, von 82,3 Mio. Euro, sondern von rd. 236 Mio. Euro." Fragwürdig ist ja schon, dass mit ELENA ausdrücklich Teile der Wirtschaft auf Kosten der öffentlichen Verwaltungen entlastet werden sollen. Der NKR errechnet eine minimale Nettoentlastung von 8,3 Mio. Euro, der Deutsche Städtetag dagegen kommt bei seiner Überprüfung auf eine Nettomehrbelastung von wenigstens 145 Mio. Euro.
Die Schlussfolgerungen des Deutschen Städtetages lauten kurz und knapp:
">> Das ELENA-Verfahren ist den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht zumutbar.
>> Das ELENA-Verfahren ist für die betroffenen Verwaltungen nicht administrierbar.
>> Das ELENA-Verfahren kostet erheblich mehr als es an Einsparungen an anderer Stelle bringt.
>> Das ELENA-Verfahren widerspricht den Bemühungen von Bund, Ländern und Kommunen um Entbürokratisierung.
>> Das ELENA-Verfahrensgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung muss daher aufgehoben werden."
Noch weiter geht der Marburger Bund in einer Stellungnahme vom 8. Oktober 2010. Die Ärztevereinigung schreibt, selbst wenn der Gesetzgeber formale Mängel beseitige, seien das ELENA-Verfahrensgesetz und die dazu erlassene Durchführungsverordnung "unrettbar verfassungswidrig". Gestützt wird die Forderung durch ein Gutachten des am 8. September 2010 verstorbenen Staatsrechtlers Prof. Dr. Heinrich Wilms von der Zeppelin University Friedrichshafen. Nach dessen Dafürhalten ist schon in der jetzigen Gesetzesform davon auszugehen, dass es sich um eine Vorratsdatenspeicherung handelt, die es ermöglichen soll, eine zentrale Datenbank zu errichten, in der letztlich "alle personenbezogenen Daten aller Bürger zu jedem denkbaren Zweck gespeichert sind" (Marburger Bund Zeitung, Ausgabe 14 vom 8. Oktober 2010).
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>