Strommarkt: Insiderhandel und Marktmanipulation
EU plant Aufsichtsregime für Stromspotmarkt
SPD hakt nach beim Thema "Marktmissbrauch und Manipulation der Strompreise"
(18.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung erwartet, dass der Stromspotmarkt auf europäischer Ebene einer umfassenden Regulierung unterworfen wird.
Wie es in einer Antwort (17/4322) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/4090) weiter heißt, soll die von der EU-Kommission geplante Verordnung "europaweit einheitlich geltende Vorschriften zu Insiderhandel und Marktmanipulation enthalten und ein europaweites Aufsichtsregime schaffen".
Daneben plant die Regierung nach eigenen Angaben auch auf nationaler Ebene Verbesserungen der behördlichen Aufsicht.
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Jahr 2002 wurde die European Energy Exchange AG (EEX) mit Sitz in Leipzig gegründet. Nach eigenen Aussagen ist die EEX ein international aufgestellter europäischer Marktplatz für Energie und energienahe Produkte. Die Teilnehmer können über einen offenen, gleichberechtigten und kostengünstigen elektronischen Zugang an der umsatzstärksten und teilnehmerstärksten Energiebörse Europas handeln.
Die EEX betreibt Spotmärkte für Strom, Gas und Emissionsrechte sowie einen Terminmarkt, an dem Futures und Optionen auf Strom, Gas, Emissionsrechte und Kohle gehandelt werden können. Die EEX ist eine Börse nach dem deutschem Börsengesetz und ein geregelter Markt im Sinne der MiFID (Markets in Financial Instruments Directive). Die EEX hat als Börsenorgane den Börsenrat, die Börsengeschäftsführung, Handelsüberwachungsstelle und den Sanktionsausschuss.
Die EEX unterliegt zwar dem deutschen Börsenrecht, nicht aber dem Wertpapierhandelsgesetz. Ein Verbot zum Beispiel von Insiderhandel gibt es somit im Stromspothandel nicht. Die Strombörse wirkt auch preisbestimmend für die Direktvermarktung mit gewerblichen Sonderverträgen, für den allgemeinen Stromhandel und die Termingeschäfte. Eine unzureichende Kontrolle der Preisbildung an der Strombörse schlägt somit auf den allgemeinen Strompreis durch.
Grundlage eines Kartellverfahrens der EU-Kommission gegen ein führendes Energieunternehmen war der Verdacht der Angebotsverknappung am Stromspotmarkt mit dem Ziel, die Preise in die Höhe zu treiben. Das Verfahren führte zu einer Veräußerung von rund 20 Prozent der Erzeugungskapazitäten. Strafrechtliche Folgen gab es nicht, da es keinen Verbotstatbestand für ein solches Verhalten gibt.
Seit September 2009 kooperiert die Leipziger Strombörse EEX mit dem französischen Partner Powernext. Der deutsche Spotmarkt für Strom ist nach Paris verlagert worden und unterliegt seither auch nicht mehr dem deutschen Börsenrecht. Die bislang zuständige sächsische Börsenaufsicht hat ihre Zuständigkeit verloren. Die an ihre Stelle getretene französische Börsenaufsicht hat keine Zuständigkeit für den Handel im Ausland. Der Börsenhandel für den Spotmarkt Elektrizität ist seither ohne Aufsicht im rechtsfreien Raum.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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