Zugriff auf deutsche Daten rechtswidrig
Fraktion Die Linke: Die Abgeordneten erkundigten sich nach Planungen der Allianz-Versicherung erkundigt, die ihre Rechenzentren auslagern und an das amerikanische IT-Unternehmen IBM übergeben möchte
Zugriff der NSA in Kooperation mit entsprechenden IT-Dienstleistern auf Daten deutscher Finanzdienstleistungsunternehmen sei theoretisch nicht auszuschließen
(19.02.14) - Nach den Vorschriften der Europäischen Datenschutzrichtlinie wäre eigentlich kein Datentransfer in die USA möglich. Grund sei, dass "es dort keine umfassenden gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz gibt, die dem europäischen Standard entsprechen", heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/321) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/225).
Die Abgeordneten hatten sich nach Planungen der Allianz-Versicherung erkundigt, die ihre Rechenzentren auslagern und an das amerikanische IT-Unternehmen IBM übergeben möchte. Sie äußerten die Befürchtung, dass der amerikanische Geheimdienst NSA auf diese Weise Zugriff auf sensible Daten deutscher Kreditinstituts- und Versicherungskunden erhalten könnte.
Die Bundesregierung erklärt aber, dass nach einer Vereinbarung zwischen der EU und den USA ("Safe Harbor) aus dem Jahre 2000 doch gewährleistet werde, dass personenbezogene Daten legal in die USA übermittelt werden könnten. Ein Zugriff der NSA in Kooperation mit entsprechenden IT-Dienstleistern auf Daten deutscher Finanzdienstleistungsunternehmen sei theoretisch nicht auszuschließen. "Allerdings dürfte ein solcher Zugriff regelmäßig rechtswidrig sein", stellt die Bundesregierung fest. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.