Hauptschulabschluss darf nachgeholt werden


Rechtsanspruch darauf, im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme den Hauptschulabschluss nachzuholen
Bundesregierung betont, dass sich an den Fördervoraussetzungen nichts gegenüber der geltenden Rechtslage ändere


(19.07.11) - Auch künftig haben alle Auszubildenden einen Rechtsanspruch darauf, im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme den Hauptschulabschluss nachzuholen. Das bekräftigte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6239) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6046). Darin hatten sich die Abgeordneten an der Formulierung "förderungsbedürftige junge Menschen" gestört, die in dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt (17/6277) den betreffenden Personenkreis umschreibt. Im derzeit noch geltenden Gesetz ist lediglich von "Auszubildenden" die Rede.

Die Bundesregierung betont, dass sich an den Fördervoraussetzungen nichts gegenüber der geltenden Rechtslage ändere. So sei es beispielweise auch bisher schon eine Voraussetzung für den Rechtsanspruch, "dass eine erfolgreiche Maßnahme erwartet werden kann", heißt es in der Antwort. Andernfalls müssten auch solche Programme gefördert werden, die voraussichtlich nicht zum Ziel führten. Dadurch würde aber verhindert, geeignetere Hilfen für die betroffenen Jugendlichen zu finden, so die Begründung der Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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