Digitale Mindestlohndokumentation


Mindestlohndokumentation: Für die betroffenen Unternehmen führt diese Dokumentationspflicht zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand
Die im Mindestlohngesetz vorgesehenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen



Die Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit gemäß den Vorgaben des Mindestlohngesetzes ist nicht formgebunden und muss daher nicht auf digitalem Wege erfolgen. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6686) auf eine Kleine Anfrage (19/6299) der FDP-Fraktion klar. Wenn die Arbeitszeit nicht elektronisch erfasst werde, könne bei Kontrollen auch nicht auf elektronische Datensätze des Arbeitgebers zurückgegriffen werden. Auf die Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hätte es keine Auswirkungen, wenn die Arbeitszeit in Zukunft häufiger auf digitalem Weg dokumentiert würde, heißt es in der Antwort.

Vorbemerkung der Fragesteller
Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von damals 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Seitdem sind Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV – Geringfügige Beschäftigung) oder in einem der in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereiche beschäftigen, verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen.

Für die betroffenen Unternehmen führt diese Dokumentationspflicht zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Darunter leiden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über eine automatisierte Zeiterfassung und/oder entsprechendes Personal verfügen. Nach Ansicht der Fragesteller ist es daher erforderlich, die im Mindestlohngesetz vorgesehenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen
und insgesamt besser handhabbar zu machen. Ein erster Schritt können dabei auch digitale Anwendungen sein, die die Aufzeichnung erleichtern.

Im Rahmen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Zeiterfassungs-App "einfach erfasst" (im Folgenden "App" genannt) entwickelt, mit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zeiterfassung selbstständig durchführen und per E-Mail an den Arbeitgeber übermitteln können.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 21.01.19
Newsletterlauf: 21.02.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>



Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen