Digitale Mindestlohndokumentation
Mindestlohndokumentation: Für die betroffenen Unternehmen führt diese Dokumentationspflicht zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand
Die im Mindestlohngesetz vorgesehenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen
Die Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit gemäß den Vorgaben des Mindestlohngesetzes ist nicht formgebunden und muss daher nicht auf digitalem Wege erfolgen. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/6686) auf eine Kleine Anfrage (19/6299) der FDP-Fraktion klar. Wenn die Arbeitszeit nicht elektronisch erfasst werde, könne bei Kontrollen auch nicht auf elektronische Datensätze des Arbeitgebers zurückgegriffen werden. Auf die Prüfung durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hätte es keine Auswirkungen, wenn die Arbeitszeit in Zukunft häufiger auf digitalem Weg dokumentiert würde, heißt es in der Antwort.
Vorbemerkung der Fragesteller
Zum 1. Januar 2015 wurde in Deutschland ein flächendeckender Mindestlohn von damals 8,50 Euro pro Stunde eingeführt. Seitdem sind Arbeitgeber, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 8 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV – Geringfügige Beschäftigung) oder in einem der in § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes genannten Wirtschaftsbereiche beschäftigen, verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit
dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufzuzeichnen.
Für die betroffenen Unternehmen führt diese Dokumentationspflicht zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand. Darunter leiden insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die nicht über eine automatisierte Zeiterfassung und/oder entsprechendes Personal verfügen. Nach Ansicht der Fragesteller ist es daher erforderlich, die im Mindestlohngesetz vorgesehenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen
und insgesamt besser handhabbar zu machen. Ein erster Schritt können dabei auch digitale Anwendungen sein, die die Aufzeichnung erleichtern.
Im Rahmen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Zeiterfassungs-App "einfach erfasst" (im Folgenden "App" genannt) entwickelt, mit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Zeiterfassung selbstständig durchführen und per E-Mail an den Arbeitgeber übermitteln können.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 21.01.19
Newsletterlauf: 21.02.19
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