Waffen- und Rüstungsexportkontrolle
Bundesregierung gibt keine Bewertung zu Ausfuhrerlaubnis anderer EU-Mitglieder für Rüstungsgüter
Außenwirtschaft: Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern habe sich insgesamt bewährt
(16.08.12) - Die Deutsche Bundesregierung bewertet nicht die Einzelfallentscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten bezüglich Anträge auf Ausfuhrerlaubnis für Rüstungsgüter. Das macht sie in ihrer Antwort (17/10230) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/9942) deutlich. Aus ihrer Sicht habe sich der Gemeinsame Standpunkt der EU "betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern" insgesamt bewährt.
Die im Gemeinsamen Standpunkt enthaltenen Kriterien seien hinreichend weit gefasst, dass schon jetzt im Rahmen der Prüfung von Anträgen auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung Gesichtspunkten wie der guten Regierungsführung und dem Ausmaß von Korruption im Empfängerland beziehungsweise Endbestimmungsland "hinreichend Rechnung getragen werden kann", heißt es weiter.
Im Bereich der Korruptionsbekämpfung bestünden darüber hinaus spezifische internationale Vorgaben, die von der Bundesregierung im Rahmen ihrer Entscheidungsfindung "selbstverständlich auch beachtet werden". (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten
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Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate
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