Im Entleihbetrieb als Streikbrecher
Strategischer Einsatz von Leiharbeitern mit dem Ziel des Streikbruchs
Leiharbeitnehmer müssen über Rechte während eines Streikes informiert werden
(19.10.10) - Der Deutsche Bundesregierung zufolge ist der Arbeitgeber nach der Rechtsordnung frei in seiner Entscheidung, ob er bei einem Streik den Betrieb möglichst uneingeschränkt aufrecht erhalten will oder nicht. Dazu könne er entweder selbst auf Ersatzarbeitskräfte zurückgreifen oder aber auch Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter einsetzen, wie aus einer Antwort der Regierung (17/3091) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/2937) hervorgeht.
Laut Fragesteller beklagen Gewerkschaften seit einigen Jahren den strategischen Einsatz von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern mit dem Ziel des Streikbruchs. Mehrere Fälle seien in der Presse bekannt geworden.
Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter seien nicht verpflichtet, bei einem Entleiher tätig zu sein, soweit dieser durch einen Arbeitskampf unmittelbar betroffen ist. Dies sei gesetzlich geregelt und solle verhindern, dass Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeiter gegen ihren Willen im Entleihbetrieb als Streikbrecher eingesetzt werden. Auf dieses Verweigerungsrecht habe der Verleiher im Falle eines Arbeitskampfes hinzuweisen.
Dazu sei dem Zeitarbeitnehmer ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit über den wesentlichen Inhalt des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auszuhändigen. Die Zuverlässigkeit des Verleihunternehmens könne in Frage stehen, wenn der Verleiher dieser Hinweispflicht nicht nachkommt, heißt es in der Antwort weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.