Rechtslücken im Verbraucherschutz


Deutsche Bundesregierung plant ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Die Öffentlichkeit hat ein besonderes Interesse an den Fortschritten im Verbraucherschutz"


(19.10.10) - In ihrer Antwort (17/3015) auf eine Kleine Anfrage (17/2877) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Rechtslücken im Verbraucherschutz" informierte die Deutsche Bundesregierung die Antragsteller über neue Regeln und Rechtsansprüche zum Schutz der Verbraucher, die im Jahr 2010 in Kraft getreten sind.

Dazu gehören Neuregelungen zu Verbraucherkrediten – sie traten am 11. Juni 2010 in Kraft – und die Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufsrecht und Rückgaberecht. Ein genauer Zeitplan, bis wann die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf zum Schutz der persönliche Daten vorlegen wolle, wurde nicht genannt. Das Ergebnis soll zeitnah vorgelegt werden.

Die Bundesregierung plant außerdem ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes, das festlegt, dass allen Kunden, die eine Anlageberatung aufsuchen, ein kurzes und leicht verständliches Informationsblatt über jedes Anlageprodukt zur Verfügung gestellt werden muss.

Vorbemerkung der Fragesteller
"Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die Bundesregierung haben seit der Bundestagswahl am 27. September 2009 in der Öffentlichkeit und in einer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/1005 vom 15. März 2010 zahlreiche gesetzgeberische und politische Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Aussicht gestellt.

Den Ankündigungen sind weitere gefolgt, nachdem gravierende Lücken in gesetzlichen Grundlagen festgestellt wurden, die einem modernen Verbraucherschutz nicht gerecht werden. Die Öffentlichkeit hat ein besonderes Interesse an den Fortschritten im Verbraucherschutz. Jeder einzelne Schritt zur Verbesserung der Verbraucherrechte bedeutet einen sofortigen Gewinn an Zeit, Geld und Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


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