Rechtslücken im Verbraucherschutz
Deutsche Bundesregierung plant ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: "Die Öffentlichkeit hat ein besonderes Interesse an den Fortschritten im Verbraucherschutz"
(19.10.10) - In ihrer Antwort (17/3015) auf eine Kleine Anfrage (17/2877) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Rechtslücken im Verbraucherschutz" informierte die Deutsche Bundesregierung die Antragsteller über neue Regeln und Rechtsansprüche zum Schutz der Verbraucher, die im Jahr 2010 in Kraft getreten sind.
Dazu gehören Neuregelungen zu Verbraucherkrediten – sie traten am 11. Juni 2010 in Kraft – und die Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufsrecht und Rückgaberecht. Ein genauer Zeitplan, bis wann die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf zum Schutz der persönliche Daten vorlegen wolle, wurde nicht genannt. Das Ergebnis soll zeitnah vorgelegt werden.
Die Bundesregierung plant außerdem ein Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes, das festlegt, dass allen Kunden, die eine Anlageberatung aufsuchen, ein kurzes und leicht verständliches Informationsblatt über jedes Anlageprodukt zur Verfügung gestellt werden muss.
Vorbemerkung der Fragesteller
"Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die Bundesregierung haben seit der Bundestagswahl am 27. September 2009 in der Öffentlichkeit und in einer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 17/1005 vom 15. März 2010 zahlreiche gesetzgeberische und politische Maßnahmen zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in Aussicht gestellt.
Den Ankündigungen sind weitere gefolgt, nachdem gravierende Lücken in gesetzlichen Grundlagen festgestellt wurden, die einem modernen Verbraucherschutz nicht gerecht werden. Die Öffentlichkeit hat ein besonderes Interesse an den Fortschritten im Verbraucherschutz. Jeder einzelne Schritt zur Verbesserung der Verbraucherrechte bedeutet einen sofortigen Gewinn an Zeit, Geld und Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.