Bundesregierung zieht Konsequenzen aus EHEC-Krise
Erkenntnis aus der EHEC-Epidemie: Substanzielle Beschleunigung des Melde- und Übermittlungsweges für Infektionskrankheiten vorgesehen
Meldungen von Ärzten sollen danach künftig spätestens innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt und von dort spätestens innerhalb von drei Tagen an das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin übermittelt werden
(22.09.11) - Die Bundesregierung reagiert auf die EHEC-Epidemie im Frühsommer. "Als erste Konsequenz aus dem Geschehen ist im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsvorhabens zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften eine substanzielle Beschleunigung des Melde- und Übermittlungsweges für Infektionskrankheiten vorgesehen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6911) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6806).
Meldungen von Ärzten sollen danach künftig spätestens innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt und von dort spätestens innerhalb von drei Tagen an das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin übermittelt werden. Angestrebt werde zudem eine informationstechnologische Lösung, die "eine bruchlose elektronische Übermittlung der Meldungen von Arztpraxen, Krankenhäusern und Laboren ermöglicht", heißt es in der Antwort weiter. Bis zum Jahresende werde das Bundesgesundheitsministerium dem Bundestag und dem Bundesrat dazu einen Bericht vorlegen.
Bis zum 27. Juli – zu diesem Datum hatte das RKI den Ausbruch der Epidemie als beendet erklärt – waren der Regierung zufolge 4.321 Erkrankungsfälle mit gefährlichen EHEC-Darmbakterien gemeldet worden, schreibt die Regierung. Davon habe es in 852 Fällen eine Erkrankung an dem so genannten hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) gegeben. 50 Patienten seien verstorben.
Wie die Regierung weiter ausführt, wird das RKI im Herbst eine wissenschaftliche Arbeitstagung im Hinblick auf den EHEC-Ausbruch ausrichten. Außerdem soll unter Federführung der Vorsitzländer der Gesundheits- und Verbraucherschutzministerkonferenz bis zum Jahresende gemeinsam mit dem Bund eine Bilanz des behördlichen Handelns während der EHEC-Krise erarbeitet werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
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