Bundesregierung zieht Konsequenzen aus EHEC-Krise


Erkenntnis aus der EHEC-Epidemie: Substanzielle Beschleunigung des Melde- und Übermittlungsweges für Infektionskrankheiten vorgesehen
Meldungen von Ärzten sollen danach künftig spätestens innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt und von dort spätestens innerhalb von drei Tagen an das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin übermittelt werden

(22.09.11) - Die Bundesregierung reagiert auf die EHEC-Epidemie im Frühsommer. "Als erste Konsequenz aus dem Geschehen ist im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsvorhabens zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften eine substanzielle Beschleunigung des Melde- und Übermittlungsweges für Infektionskrankheiten vorgesehen", schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/6911) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/6806).

Meldungen von Ärzten sollen danach künftig spätestens innerhalb von 24 Stunden an das zuständige Gesundheitsamt und von dort spätestens innerhalb von drei Tagen an das Robert-Koch-Institut (RKI) in Berlin übermittelt werden. Angestrebt werde zudem eine informationstechnologische Lösung, die "eine bruchlose elektronische Übermittlung der Meldungen von Arztpraxen, Krankenhäusern und Laboren ermöglicht", heißt es in der Antwort weiter. Bis zum Jahresende werde das Bundesgesundheitsministerium dem Bundestag und dem Bundesrat dazu einen Bericht vorlegen.

Bis zum 27. Juli – zu diesem Datum hatte das RKI den Ausbruch der Epidemie als beendet erklärt – waren der Regierung zufolge 4.321 Erkrankungsfälle mit gefährlichen EHEC-Darmbakterien gemeldet worden, schreibt die Regierung. Davon habe es in 852 Fällen eine Erkrankung an dem so genannten hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) gegeben. 50 Patienten seien verstorben.

Wie die Regierung weiter ausführt, wird das RKI im Herbst eine wissenschaftliche Arbeitstagung im Hinblick auf den EHEC-Ausbruch ausrichten. Außerdem soll unter Federführung der Vorsitzländer der Gesundheits- und Verbraucherschutzministerkonferenz bis zum Jahresende gemeinsam mit dem Bund eine Bilanz des behördlichen Handelns während der EHEC-Krise erarbeitet werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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