Beachtung von EU-Sanktionsverordnungen


EU-Sanktionsverordnungen: Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnungen und zur Vermeidung von Verstößen gegen die Verordnungen durch deutsche Unternehmen sind von den betroffenen Unternehmen eigenständig zu veranlassen
Auf welcher gesetzlichen Grundlage ist es Arbeitgebern möglich, "die Daten ihrer Angestellten mit welchen Fahndungslisten, Antiterrorlisten oder ähnlichen, zum Zweck der Strafverfolgung und der Prävention geführten Datenbanken abzugleichen"?

(24.09.15) - Privatwirtschaftlichen Unternehmen "wird weder der Zugriff auf Datenbanken der nationalen und europäischen Sicherheitsbehörden gestattet noch werden privatwirtschaftlichen Unternehmen Datenbanken oder Listen der Sicherheitsbehörden zum Abgleich von Beschäftigtendaten zur Verfügung gestellt". Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5889) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/5665).

Darin hatte sich die Fraktion danach erkundigt, auf welcher gesetzlichen Grundlage es Arbeitgebern möglich ist, "die Daten ihrer Angestellten mit welchen Fahndungslisten, Antiterrorlisten oder ähnlichen, zum Zweck der Strafverfolgung und der Prävention geführten Datenbanken abzugleichen". Auch wollte sie unter anderem erfahren, welche Datenbanken und Listen "von welchen Sicherheitsbehörden zum Abgleich von Beschäftigtendaten mit welchem Zweck und auf welcher gesetzlichen Grundlage den Unternehmen zur Verfügung gestellt" werden.

In ihrer Antwort verweist die Regierung zugleich darauf, dass Arbeitgeber die sogenannten EU-Sanktionsverordnungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung beachten müssten. Der Rat der Europäischen Union habe zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung die Verordnungen vom 27. Dezember 2001, vom 27. Mai 2002 und vom 1. August 2011 erlassen. Sie sähen unter anderem vor, dass den in den Anhängen der Verordnungen aufgeführten Personen keine Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden dürfen. Diese Verordnungen seien "in allen ihren Teilen verbindlich und gelten allgemein und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union". Sie müssten von allen Bürgern und Unternehmen mit Sitz in der EU beachtet werden.

"Maßnahmen zur Umsetzung der Verordnungen und zur Vermeidung von Verstößen gegen die Verordnungen durch deutsche Unternehmen sind von den betroffenen Unternehmen eigenständig zu veranlassen", heißt es in der Vorlage weiter. Die EU-Mitgliedstaaten seien verpflichtet, Verstöße gegen die EU-Verordnungen angemessen zu sanktionieren. Die Verordnungen einschließlich der Anhänge mit den dort aufgeführten Personen seien im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und damit für jedermann einsehbar. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen