18.000 Firmen dürfen Arbeitnehmer verleihen


Grundsätzlich brauchen alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer an Dritte zur Arbeitsleistung überlassen wollen, eine Erlaubnis nach dem AÜG
Den Angaben zufolge waren unter den Verleihfirmen auch rund 6.900 oder 38 Prozent, deren Betriebszweck "nicht überwiegend" die Arbeitnehmerüberlassung ist, also Mischbetriebe

(26.03.14) - Rund 18.000 Betriebe in Deutschland dürfen Arbeitnehmer an Fremdfirmen ausleihen. Voraussetzung dafür ist eine offiziell erteilte Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/573) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/426) mitteilt. Den Angaben zufolge waren unter den Verleihfirmen (Stichtag 30. Juni 2013) auch rund 6.900 oder 38 Prozent, deren Betriebszweck "nicht überwiegend" die Arbeitnehmerüberlassung ist, also Mischbetriebe.

Wie den Angaben zufolge aus der Arbeitnehmerüberlassungsstatistik hervorgeht, waren zum Stichtag insgesamt 852.000 Leiharbeitnehmer in Deutschland registriert, darunter rund 144.000 oder 17 Prozent in Betrieben, deren Zweck "nicht überwiegend" die Arbeitnehmerüberlassung ist.

Unter Berufung auf die Statistik schreibt die Regierung weiter, dass es zum Stichtag in rund 13.300 über 74 Prozent der Verleihbetriebe weniger als 50 Leiharbeitnehmer gab. Bei jenen Firmen, deren Zweck "nicht überwiegend" die Arbeitnehmerüberlassung ist, hatten den Angaben zufolge sogar etwa 6.400 oder 93 Prozent weniger als 50 Leiharbeitnehmer.

Grundsätzlich brauchen alle Arbeitgeber, die Arbeitnehmer an Dritte zur Arbeitsleistung überlassen wollen, eine Erlaubnis nach dem AÜG. Das gilt unabhängig davon, ob die Arbeitnehmerüberlassung der ausschließliche, überwiegende oder nicht überwiegende Betriebszweck ist. Die Erlaubnis wird erteilt von der Bundesagentur für Arbeit. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen