Mehr Schutz für Kleinanleger
Finanzmarktnovellierung: Das "Erste Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte" soll bis zum 3. Juli 2016 in Kraft treten
Finanzmarkt-Compliance: Das erst vor wenigen Jahren eingeführte Beratungsprotokoll bei Geldanlagen soll bald Geschichte sein
(27.01.16) - Die Deutsche Bundesregierung will die Rechte und den Schutz von privaten Kleinanlegern stärken. Das geht aus dem Entwurf des Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes hervor, den das Kabinett beschlossen hat. Der Gesetzentwurf sieht die Umsetzung europäischer Richtlinien und Verordnungen in deutsches Recht vor. Der europäische Gesetzgeber hatte diese Vorschriften infolge der Finanzkrise erlassen, um die Transparenz und Integrität der Finanzmärkte sowie den Anlegerschutz zu verbessern. Das "Erste Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte" soll bis zum 3. Juli 2016 in Kraft treten.
Umsetzung in nationales Recht
Im Einzelnen handelt es sich bei diesen EU-Regelungen um
>> die überarbeitete Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) nebst der dazugehörigen Verordnung (MiFIR),
>> die überarbeitete Marktmissbrauchsrichtlinie (MAD) und -verordnung (MAR),
>> die EU-Verordnung über Zentralverwahrer (CSD-VO) sowie
>> die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO).
Zur ihrer Umsetzung sind Anpassungen im Wertpapierhandelsgesetz, Kreditwesengesetz und Börsengesetz erforderlich. Hinzu kommen Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz und Kapitalanlagegesetzbuch sowie zahlreiche Folgeänderungen in anderen Vorschriften.
Schärfere Strafen und mehr Pflichten für Berater
Unter anderem wird das erst vor wenigen Jahren eingeführte Beratungsprotokoll bei Geldanlagen bald Geschichte sein. Stattdessen sollen Anlageberater ihren Privatkunden künftig eine "Geeignetheitserklärung" vorlegen. Sie soll vor Abschluss des Wertpapiergeschäfts die erbrachte Beratung nennen und erläutern, dass der Berater die Präferenzen, Anlageziele und die sonstigen Merkmale des Kunden beachtet hat. Sie ist den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger bereitzustellen.
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, die Straf- und Bußgeldvorschriften zu verschärfen und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit weiteren Aufsichtsbefugnissen auszustatten. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.